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Politik

Österreich beschließt Burka-Verbot

17. Mai 2017

Wer in Österreich sein Gesicht nicht zeigt, muss Strafe zahlen. Das Verhüllungsverbot ist Teil eines umstrittenen Integrationpakets. Auch das Verteilen von Koranen wird verboten.

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Frankfurt Vollverschleierte Frau
Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Die Vollverschleierung von Frauen im öffentlichen Raum wird in Österreich demnächst unter Strafe gestellt. Das Parlament in Wien bestätigte das vorab heftig kritisierte Verbot, das die Regierung bereits im März beschlossen hatte. Die Koalition aus Sozialdemokraten (SPÖ) und Konservativen (ÖVP) stimmte trotz schwerer Turbulenzen geschlossen für das seit März ausgehandelte Integrationspaket, nachdem sie zuvor das Aus der Regierungskoalition verkündet und Neuwahlen für den 15. Oktober angekündigt hatte.

Neben dem Ganzkörpergewand sind noch weitere Kleidungsstücke, die das Gesicht von Frauen verhüllen, im öffentlichen Raum verboten. Ab Oktober werden für diese Form der Verhüllung bis zu 150 Euro Strafe fällig. Wie viele Frauen davon tatsächlich betroffen sind, ist unklar.

Sowohl von den Grünen als auch von der rechten FPÖ, der das Gesetz nicht weit genug ging, gab es Kritik. Auch Menschenrechtler und Kirchenvertreter hatten sich im Vorfeld mehrfach gegen das Burka-Verbot ausgesprochen. Vollverschleierung im öffentlichen Raum sei vor dem Hintergrund der österreichischen Kultur zwar ein "gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten", ein grundsätzliches Verbot sei jedoch keine Lösung, betonten die österreichischen Bischöfe in einer Stellungnahme. Amnesty International bezeichnete das Verbot als ungeeignet und unverhältnismäßig.

Deutsch- und Wertekurse sowie Arbeitstrainings

Das Vollverschleierungsverbot ist Teil eines Integrationspakets, das zudem das Verteilen von Koranen im öffentlichen Raum verbietet. Dieses soll vor allem die Verbreitung radikalen Gedankenguts durch Salafisten verhindern.

Das neue Gesetz sieht außerdem ein verpflichtendes Integrationsjahr vor, in dem spezielle Deutsch- und Wertekurse besucht werden sollen. Die Maßnahmen gelten für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive. Asylberechtigte sollen zudem unbezahlte gemeinnützige Arbeit leisten. Wer sich weigert, muss Einschnitte bei der Mindestsicherung hinnehmen. Die Maßnahmen sollen die Migranten fit für den Arbeitsmarkt machen.

pab/haz (dpa, kna)