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Politik

So funktioniert die Bundestagswahl

Heiner Kiesel
13. September 2017

Was passiert bei einem Selfie in der Wahlkabine und wie kann es sein, dass Angela Merkel vielleicht 16 Jahre lang regiert? Die Regeln für die deutschen Parlamentswahlen sind solide, aber manchmal auch eigentümlich.

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Berlin Bundestagswahl Stimmzettel und Wahlurne
Bild: Reuters/S. Loos

An diesem Sonntag werden in Deutschland Parlamentswahlen abgehalten. Sie entscheiden über die Zusammensetzung des Bundestages. Bislang finden diese Bundestagswahlen - falls sich das Parlament nicht selbst auflöst - alle vier Jahre statt und zwar entweder an einem Sonntag oder an einem Feiertag. Der Wahltermin wird vom Bundespräsidenten festgelegt - meist auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. Es ist der zentrale Urnengang im politischen System der Bundesrepublik. "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", heißt es in Artikel 20 des Grundgesetzes - und so wird das möglich gemacht:

1. Wer darf wählen?

Alle deutschen Staatsbürger, die über 18 Jahre alt sind, dürfen wählen. Wenn sie in Deutschland leben erhalten sie rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung. Deutsche, die im Ausland leben und sich seit ihrem 14. Lebensjahr für mindestens drei Monate während der vergangenen 25 Jahre ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, dürfen ebenfalls ihre Stimme abgeben - sie müssen sich nur häufig rechtzeitig selbst darum kümmern, in eine Wählerliste aufgenommen zu werden.

Junge Frau in Wahlkabine
Drei Millionen Menschen dürfen 2017 zum ersten Mal den Bundestag wählenBild: Imago/blickwinkel

Bestimmte Bürger können ihr Stimmrecht jedoch verlieren, oder dürfen es nicht wahrnehmen: Das betrifft etwa 200.000 Menschen, die unter vollständiger Betreuung stehen, das sind vor allem Menschen mit Behinderung. Selten wird auch Verurteilten, die eine politische Straftat begangen haben, das Stimmrecht verwehrt. Etwa 61,5 Millionen Menschen dürfen an den aktuellen Wahlen teilnehmen. Die Wahlbeteiligung sinkt, ist aber noch auf einem international passablen Niveau - 71,5 Prozent waren es 2013.

2. Wer wird gewählt?

Durch die Wahlen werden die Abgeordneten des Bundestages bestimmt. Berechtigt dazu sind ebenfalls alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben - sofern sie nicht in einer psychiatrischen Anstalt betreut werden, oder mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe verbüßen müssen. An den Bundestagswahlen nehmen vor allem anerkannte politische Parteien teil, die ihre Bewerber festlegen.

Wer aber parteiunabhängig antreten will, muss in seinem Wahlbezirk mindestens 200 Unterstützer nachweisen und darf nur dort antreten.

3. Wie wird gewählt?

Die bevorzugte Art seine Stimme abzugeben erfolgt in einem Wahllokal. Dort sorgen ehrenamtliche Wahlhelfer dafür, dass die Wahlberechtigten nur einen Stimmzettel ausfüllen und unbehelligt und unbeeinflusst abstimmen. So darf zum Beispiel im engeren Umkreis des Wahllokals keine politische Werbung stattfinden. Wer nicht zum Wahllokal kommen kann, darf sein Votum vorab per Post abgeben. Und das wird immer beliebter, in diesem Jahr gehen Experten von einem Rekord bei der Briefwahl aus. Die Stimmabgabe erfolgt in jedem Fall geheim - und das nehmen die deutschen Behörden sehr ernst. Auch das fotografieren ist untersagt: Selfies mit dem Smartphone machen, ist beim Wählen gesetzlich verboten. Wer andere beim Ankreuzen knipst und hinterher bei sozialen Netzwerken postet, begeht eine Straftat!

4. Warum haben die Deutschen zwei Stimmen?

Deutschland | Bundestagswahl 2017 | Wahlplakat CDU
Die Parteien organisieren den WahlkampfBild: picture-alliance/R. Goldmann

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der "Erststimme" kann er einen Direktkandidaten für seinem Wahlkreis wählen - davon gibt es bei den Bundestagswahlen 299 mit je etwa 250.000 Einwohnern. Mit dem zweiten Kreuz wird die Kandidatenliste einer Partei markiert - es ist in vielerlei Hinsicht die wichtigere Stimme! Sie entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im deutschen Parlament.

5. Wer schafft es schließlich in den Bundestag?

Welche und wie viele Abgeordnete im Berliner Reichstagsgebäude schließlich zusammentreten, wird in einem mehrstufigen Prozess bestimmt. Zuerst wird die im Bundeswahlgesetz festgelegte Mindestanzahl an Parlamentssitzen, das sind 598, auf die Bundesländer entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Nach dem Zweitstimmenergebnis werden nach der Wahl die Anteile bestimmt, die jeder Partei an Abgeordneten zustehen. Aber weil die 299 Direktkandidaten auf jeden Fall in den Bundestag dürfen, kann es sein, dass eine Partei einen größeren Anteil an der Mindestsitzzahl hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustimmt. Damit die Verhältnisse wieder passen, wird der Bundestag aufgestockt. Das passiert ständig, weil die konservativen Parteien CDU und CSU ziemlich erfolgreich mit ihren Direktkandidaten sind. Diesmal könnte der neue Bundestag sogar um die 700 Abgeordnete umfassen. Wahrscheinlich werden sie den genannten Unionsparteien, der SPD, der Linken, den Grünen und der AfD angehören.

6. Wer schafft es nicht?

Das sind die Bewerber, die als Direktkandidaten unterlegen sind und diejenigen, die auf den Wahllisten der Parteien zu weit unten stehen, um bei der weiteren Verteilung berücksichtigt zu werden. Außerdem haben Bewerber auf den Listen von Parteien, die unter fünf Prozent der Wählerstimmen bekommen, keine Aussicht auf einen Platz im Parlament. Diese Sperrklausel soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien im Bundestag sitzen, weil man befürchtet, dass dadurch die Regierungsbildung und die Parlamentsarbeit erschwert wird. 2017 treten 42 Parteien an - so viele waren es noch nie.

Deutschland Bundestagswahl 2013
Viel zu tun: Wahlhelfer schütten die Urne aus Bild: picture-alliance/dpa/M. Tirl

7. Was passiert nach der Wahl?

Die Stimmabgabe muss bis 18 Uhr des Wahltags erfolgt sein. Danach werden die Stimmen ausgezählt von den Wahlhelfern. Jeder Bürger ist berechtigt, bei der Auszählung dabei zu sein. Die meisten verfolgen die Ergebnisse aber von zu Hause aus. Gesetzlich geregelt ist, dass es vor Ende der Stimmabgabe auch keine Veröffentlichung von Umfragen geben darf. Also gibt es die erste Prognose erst um Punkt 18 Uhr. Die ausgezählten Stimmen werden an die Kreiswahlleiter übermittelt. Der stellt fest, wer das Direktmandat gewonnen hat. Von dort werden die Ergebnisse an den Bundeswahlleiter gesendet. Der präsentiert dann, meist so um Mitternacht, das vorläufige amtliche Endergebnis. Das endgültige Endergebnis wird schließlich zwei Wochen nach dem Wahltermin durch den Bundeswahlausschuss veröffentlicht.

8. Besteht die Gefahr von Wahlbetrug?

Die Wahl findet in Deutschland ausschließlich auf Papier statt und kann damit ziemlich zweifelsfrei überprüft werden. Theoretisch könnte bei der elektronischen Übermittlung der Ergebnisse verfälschend eingegriffen werden, aber Experten halten diese Gefahr für gering. Damit keine Zweifel entstehen, dass es bei der Wahl mit rechten Dingen zugeht, hat die Bundesregierung bereits im März bei der OSZE um die Entsendung von Wahlbeobachtern gebeten. Die OSZE macht das seit 2009 bei Bundestagswahlen.

9. Wie kommt es zur Regierung?

Wenn eine Partei eine Mehrheit im Bundestag hat, kann sie eine Regierung bilden. Das ist aber inzwischen eher unwahrscheinlich. Für gewöhnlich geht schon in der Wahlnacht die Suche nach Partnern für ein mehrheitsfähiges Bündnis los. Traditionell übernimmt die stärkste Partei dabei die Initiative - seit 2005 ist das die CDU, der auch Bundeskanzlerin Angela Merkel angehört. Auch diesmal wird erwartet, dass Merkel und ihre Partei sich mit einer oder mehreren anderen dann im Bundestag vertretenen Parteien zusammentun muss. Das kann sich über Monate hinziehen.

10. Wer wird die Regierung führen?

Schließlich wählen die Abgeordneten die neue Regierungschefin oder den Regierungschef. Da für diesen Posten keine Begrenzung von Amtszeiten besteht, kann immer wieder dieselbe Person gewählt werden. Angela Merkel ist auf diesem Weg schon drei Mal Bundeskanzlerin geworden und könnte bald die vierte Amtszeit antreten.