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10.000 Euro Schmerzensgeld für Esser

30. April 2003
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In der Mannesmann-Affäre muss das Land Nordrhein-Westfalen dem früheren Konzernchef Klaus Esser 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden. Esser sei durch Presseauskünfte der Behörden in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden. Der überwiegende Teil der Klage des ehemaligen Mannesmann-Vorstandschefs wurde aber abgewiesen. Der Manager muss auch die Verfahrenskosten tragen. Das Land will gegen das Urteil in Berufung gehen.