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Politik

30 Millionen Euro für §175-Opfer

8. Oktober 2016

Bundesjustizminister Maas plant für die Entschädigung von Schwulen, die wegen ihrer Orientierung verurteilt wurden, 30 Millionen Euro ein. Die Betroffenen sollen ohne Schwierigkeiten an das Geld gelangen können.

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Bundesjustizminister Heiko Maas
Bild: picture-alliance/dpa/J. Wolf

Die Opfer des sogenannte Schwulen-Paragrafen 175 sollen mit insgesamt 30 Millionen Euro entschädigt werden. Dies sagte Deutschlands Justizminister Heiko Maas "Süddeutschen Zeitung". Der der SPD-Politiker hatte einen Gesetzentwurf dazu noch für Oktober angekündigt. Die Entschädigung werde "immer auch vom konkreten Einzelfall abhängen"; dabei könne etwa die Dauer der Freiheitsstrafe eine Rolle spiele, erklärte Maas in der Zeitung. Das Gesetz sehe einen Individualanspruch vor, der "relativ unkompliziert" geltend gemacht werden könne.

Es gebe aber auch eine Kollektiventschädigung, "um das Leid und Unrecht, das Einzelne erlitten haben, aufzuarbeiten und zu dokumentieren". Maas rechnet damit, dass noch etwa fünftausend Menschen einen persönlichen Anspruch geltend machen könnten.

Die Koalition hat vereinbart, die bislang als vorbestraft geltenden Betroffenen zu rehabilitieren. Im September hatte sich die Unionsfraktion im Bundestag den Plänen angeschlossen. "Für uns steht im Mittelpunkt, dass man diesen Makel, der einem Strafurteil innewohnt, für die Betroffenen aus der Welt schafft", sagte Vizefraktionschef Stephan Harbarth (CDU), damals der Düsseldorfer "Rheinischen Post". Das Justizministerium von Maas hatte im Juli ein Eckpunktepapier präsentiert, wonach die auf Grundlage des früheren Strafrechts-Paragrafen 175 gefällten Urteile aufgehoben werden. Unterstützt werden die Bestrebungen auch von den Grünen und der Linken. 

Zehntausende Opfer

Insgesamt wurden in Deutschland seit 1945 nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr als 50.000 Männer auf Grundlage des schwulenfeindlichen Paragrafen 175 verfolgt und zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Zudem verloren sie oft Arbeitsplatz und Wohnung und erlitten soziale Ausgrenzung.

Homosexuelle Handlungen waren bei Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 mit dem Paragrafen 175 unter Strafe gestellt worden. In der NS-Zeit wurden die Vorschriften noch einmal verschärft und in dieser Form später in bundesdeutsches Recht übernommen. 1994 wurde der Paragraf 175 endgültig abgeschafft, in der DDR erfolgte dieser Schritt bereits 1968. In der NS-Zeit ergangene Urteile gegen Homosexuelle wurden 2002 aufgehoben, Urteile aus der Zeit danach jedoch nicht.

stu/as (afp, dpa)