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40 Jahre Sozialhilfe in Deutschland

Bernd Gräßler18. November 2003

Sie ist der Inbegriff des deutschen Wohlfahrtsstaates, die Sozialhilfe. Ein Stück der so genannten "Ständigen Hilfe zum Lebensunterhalt" will die Regierung in Zukunft kappen.

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Besonders oft betroffen: Allein stehende Frauen mit KindBild: Bilderbox

Ursache für den Gang zum Sozialamt ist bei den meisten Arbeitslosigkeit, in weniger Fällen eine Scheidung oder die Geburt eines Kindes. Zu diesen Sozialhilfeempfängern kamen 2002 noch anderthalb Millionen Menschen, die in besonderen Lebenslagen auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen waren, wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, oder die wegen einer Behinderung Hilfe zur Eingliederung erhalten, beispielsweise in besonderen Werkstätten.

Ihnen allen sichert das 1962 in Kraft getretene Bundessozialhilfegesetz, eine - wörtlich - "der Menschenwürde entsprechende Lebensführung" zu. Dafür gab die Bundesrepublik im vergangenen Jahr fast 22 Milliarden Euro aus Zu denen, für die der Staat sorgt, zählen derzeit auch 280.000 Asylbewerber. Bis 1994 erhielten Asylbewerber den deutschen Regelsatz an Sozialhilfe, danach sind die Leistungen reduziert worden.

Soziales Gefälle

Regional gesehen verzeichnet die am Dienstag in Berlin vorgelegte Statistik für 2002 übrigens den niedrigsten Anteil von Sozialhilfeempfängern in Bayern mit 1,8 Prozent und den höchsten in den Stadtstaaten, darunter Berlin, mit 7,5 Prozent.

Sozialhilfe im engeren Sinn erhielten heute mehr als dreimal soviel Menschen wie vor 40 Jahren, als das Bundessozialhilfegesetz in Kraft trat, sagt der Chef des Statistischen Bundesamtes Johann Hahlen. Auch die soziale Struktur der Empfänger habe sich verändert. Während in den 60er Jahren kaum Ausländer Sozialhilfe bekommen hätten, sei es jetzt ein größerer Anteil von 22 Prozent. Ähnlich verhalte es sich mit jungen Leuten unter 18 Jahren. Eine Entwicklung in die entgegen gesetzte Richtung träfe auf alte Menschen zu.

Frauen mit Kindern am Existenzminimum

In Deutschland sind jede vierte allein stehende Frau und ihr Kind oder ihre Kinder heute auf ständige Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Der Sozialhilfe-Regelsatz liegt nach einer Gesetzesänderung künftig bei etwa 340 Euro, Kinder erhalten je nach Alter weniger. Das Geld dient vor allem zur Deckung des Grundbedarfes an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung, in der Amtssprache "soziokulturelles Existenzminimum" genannt. Außerdem

können Beihilfen beantragt werden, etwa für Klassenfahrten der Kinder, Weihnachtsgeschenke, oder die Erstausstattung des Säuglings.

Zukunft des Sozialstaates

Wenn die von der Bundesregierung geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zustande kommt, die derzeit im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt wird, würde die Zahl der Sozialhilfeempfänger in der Statistik drastisch

sinken. Wer mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kann, würde dann das so genannte Arbeitslosengeld II erhalten, und der Bundesagentur für Arbeit zur Vermittlung zur Verfügung stehen. Wenn sich ein Job fände, müsste er ihn annehmen, andernfalls drohten

Sanktionen.

Fast eine Million Menschen, die heute von Sozialhilfe leben, stünden laut Statistik dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Bekämen sie Arbeit, würden wahrscheinlich auch viele ihrer

Familienmitglieder keine Sozialhilfe mehr benötigen, meint der Chef des statistischen Bundesamtes. Diese Menschen seien durch eine gewisse Arbeitsmarktferne gekennzeichnet, da sie zum Teil nur geringe schulische oder berufliche Qualifikation mitbrächten, so Hahlen.