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45 Jahre Haft für jüdischen Extremisten

4. Mai 2016

Fast zwei Jahre nach dem Mord an einem palästinensischen Jugendlichen ist das Urteil gegen den Haupttäter verkündet worden. Die brutale Tat gilt als einer der Auslöser des Gaza-Kriegs 2014.

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Jüdischer Extremist Yosef Ben David mit Polizisten auf dem Weg ins Gericht (Foto: Reuters/A.Awad)
Bild: Reuters/A. Awad

Der 30-jährige jüdische Extremist Yosef Chaim Ben David muss nach der Ermordung eines 16-jährigen Palästinensers insgesamt 45 Jahre hinter Gitter. Das Bezirksgericht in Jerusalem verurteilte ihn wegen der Tat zu lebenslanger Haft sowie zu weiteren 20 Jahren Freiheitsentzug wegen anderer Gewalttaten gegen Palästinenser. Lebenslang entspricht in Israel 25 Jahren Gefängnis.

Der israelische Siedler war bereits Ende November von den Richtern für schuldig befunden worden, den Palästinenser Mohammed Abu Chedair im Juli 2014 gemeinsam mit zwei Jugendlichen als Zufallsopfer entführt, brutal misshandelt und im Stadtwald bei lebendigem Leib verbrannt zu haben. Der Mordfall stand am Beginn einer Gewaltspirale, die schließlich in den Gaza-Krieg mündete.

Das Gericht verurteilte Ben David auch dazu, den Hinterbliebenen des ermordeten Jungen umgerechnet 34.000 Euro Entschädigung zu zahlen. Die beiden anderen Täter waren bereits im Februar zu lebenslanger beziehungsweise 21 Jahren Haft verurteilt worden.

"Hatte mich nicht unter Kontrolle"

Bei den beiden Mittätern, die zur Tatzeit minderjährig waren, handelt es sich ebenfalls um jüdische Extremisten. Sie hatten die Tat als Rache für die Ermordung dreier jüdischer Schüler dargestellt, die im Westjordanland entführt worden waren, als sie per Anhalter unterwegs waren.

Kurz vor der Verkündung des Strafmaßes sagte Ben David, dass ihm die Tat leid tue. Er habe sich "nicht unter Kontrolle" gehabt. Seine Anwälte hatten ihn zunächst wegen einer möglichen psychischen Störung für nicht zurechnungsfähig erklären lassen wollen.

Im vergangenen Monat hatte das Gericht allerdings entschieden, dass sich der Mann seiner Handlungen während der Tat vollständig bewusst gewesen sei.

gri/rk (dpa, afp)