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Absetzungsverfahren ist rechtmäßig

10. Juli 2012

Das rumänische Verfassungsgericht hat das gegen Präsident Basescu eingeleitete Amtsenthebungsverfahren für rechtens erklärt. Das Gericht beauftragte Senatspräsident Antonescu, vorerst die Amtsgeschäfte zu übernehmen.

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Traian Basescu (Foto: dpa)
Bild: picture alliance/dpa

Der rumänische Interimspräsident, Senatspräsident Crian Antonescu, gehört der Koalition der Mitte-Links-Regierung von Regierungschef Victor Ponta an. Diese wirft Staatschef Traian Basescu (Artikelbild) vor, sich Regierungskompetenzen angeeignet und gegen die Verfassung verstoßen zu haben. Er soll die Justiz beeinflusst haben, politische Verbündete vor Strafverfolgung geschützt und die Antikorruptionsbehörde vornehmlich mit seinen Anhängern besetzt haben.

Das Parlament in Bukarest hatte am vergangenen Freitag für eine Amtsenthebung von Präsident Basescu gestimmt. Basescu kündigte darauf hin an, die Entscheidung vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Die Richter hatten zunächst deutlich gemacht, dass sie die Vorwürfe der Regierung gegen den Präsidenten in mehreren Punkten nicht teilten, bewerteten das Absetzungsverfahren jetzt aber als rechtmäßig.

Die Absetzung wird allerdings nur dann dauerhaft wirksam, wenn sie von der Bevölkerung bestätigt wird. Für den 29. Juli ist daher eine Volksabstimmung angesetzt, in der darüber abgestimmt wird, ob Basescu tatsächlich sein Amt verliert.

Bundesregierung äußert sich besorgt

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Regierung des EU-Partners Rumänien wegen ihres umstrittenen Vorgehens gegen Präsident Basescu scharf kritisiert. "Die Suspendierung Basescus am Freitag und die Ansetzung des Referendums, das alles hat in einer Art und Weise stattgefunden, die die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit missachtet und die vor allem den nötigen Respekt vor den Verfassungsorganen vermissen lässt", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert nach einem Telefonat Merkels mit Basescu.

Das rumänische Verfassungsgericht sei in seinen Rechten und Befugnissen beschnitten worden. Die Unabhängigkeit und Balance der drei Gewalten müsse jedoch gewährleistet bleiben. Alle Regierungen hätten sich an die gemeinsamen Wertvorstellungen zu halten, auf denen die EU beruhe. Merkel halte es für "inakzeptabel, wenn in einem Land der Europäischen Union Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit verletzt werden".

Der Europarat beauftragte bereits am Wochenende Verfassungsrechtler, das Vorgehen gegen Basescu zu überprüfen.

qu/wa (dpa,rtr,dapd)