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AKP-Verbotsantrag in der Türkei: „Ein sehr bedenklicher Vorgang“

20. März 2008

Das türkische Verfassungsgericht prüft einen Verbotsantrag gegen die Regierungspartei AKP. Ruprecht Polenz, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses, plädiert für klare Signale und eine politische Auseinandersetzung.

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Polenz warnt vor StaatskriseBild: DW-TV

DW-Türkisch: Der Hauptstaatsanwalt am Kassationsgerichtshof in der Türkei hat ein Verbotsverfahren gegen die Regierungspartei AKP eingeleitet. Führenden AKP-Politikern – darunter Ministerpräsident Erdogan – soll die weitere politische Betätigung untersagt werden. Wie bewerten Sie diesen Antrag?

Ruprecht Polenz: Ohne von politischer Seite in die Unabhängigkeit der Justiz einzugreifen, muss man ein Vorhaben als sehr fragwürdig bezeichnen, das eine Partei unter den Verdacht der Verfassungswidrigkeit stellt, die bei den letzten Wahlen mit einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung Zustimmung erfahren hat. Das ist ein sehr bedenklicher Vorgang. Die Spekulation darüber, ob das Verfassungsgericht das Verfahren überhaupt annimmt oder wie ein Urteil aussehen könnte, und dass ein erheblicher Teil der Richter noch vom vorhergehenden Präsidenten ernannt worden ist und deshalb möglicherweise das Gericht tatsächlich zu einer Verurteilung kommen könnte – das alles stimmt schon sehr bedenklich.

Wie soll sich das Verfassungsgericht in diesem Fall verhalten?

Ich glaube, die beste Entscheidung des Gerichts wäre, jetzt sehr schnell für Klarheit zu sorgen, den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft zu verwerfen und damit deutlich zu machen, dass die Auseinandersetzung mit einer politischen Partei eine politische Auseinandersetzung sein muss und nicht eine juristische.

Wie könnte sich ein Verbotsverfahren gegen die Regierungspartei auf die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU auswirken?

Ein solches Verfahren, wenn es denn so durchgeführt würde, wie es die Generalstaatsanwaltschaft vorhat, würde sicherlich zu einer Staatskrise in der Türkei führen. Und natürlich zielt der EU-Beitrittsprozess darauf ab, die Türkei als ein stabiles Land zu stärken. Es wäre also eine Entwicklung, die diesem Ziel zuwider laufen würde. Allerdings eben in der Verantwortung der Justiz und bei allem Respekt vor der Justiz, sie darf auch nicht zum politischen Akteur werden. Sie muss sich auf das Rechtliche beschränken.

Das Interview führte Jülide Mollaoglu