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AKW-Abschaltung rechtlich nicht abgesichert

16. März 2011

Die geplante vorübergehende Abschaltung deutscher Atomkraftwerke ist rechtlich noch nicht in trockenen Tüchern. Die Bundestagsverwaltung prüft, ob die Bundesregierung dazu nicht einen Parlamentsbeschluss braucht.

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Porträt von Bundestagspräsident Lammert (Foto: AP)
Bundestagspräsident Lammert will eine juristische PrüfungBild: AP

Abgeordnete von CDU und SPD äußern Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von Bund und Ländern beschlossenen vorübergehenden Abschaltung von Atomkraftwerken ohne Zustimmung des Bundestages. "Ich lasse prüfen, ob es dazu weiterer korrigierender gesetzlicher Regelungen bedarf", sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert. Nach einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" (Mittwochausgabe vom 16.3.2011) haben Lammert und der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (beide CDU), auch in der Sitzung der Unions-Bundestagsfraktion rechtliche Bedenken geäußert.

Oppermann verlangt Gesetz

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann am Rednerpult (Foto: dpa)
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann verlangt die Einbeziehung des BundestagesBild: picture-alliance/dpa

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann warf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine "wiederholte Missachtung des Deutschen Bundestages" vor. Die von Schwarz-Gelb durchgedrückte Laufzeitverlängerung müsse per Gesetz rückgängig gemacht werden, sagte Oppermann. Es sei nicht hinzunehmen, dass Merkel schon wieder beschließe, ein bestehendes Gesetz einfach nicht anzuwenden.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen will im Umweltausschuss des Bundestags das weitere Vorgehen erläutern. Die Regierung beruft sich bei ihrem dreimonatigen Moratorium mit der Abschaltung von acht - teilweise bereits stillstehenden - Reaktoren auf Paragraf 19 des Atomgesetzes. Dort ist geregelt, dass AKW in Notsituationen stillgelegt werden können.

Energiekonzerne könnten Schadenersatz verlangen

Kernkraftwerk Philppsburg, Ansicht von oben (Foto: dpa)
Der Betreiber des Kernkraftwerks Philippsburg, die EnBW Kernkraft, könnte Schadensersatz verlangenBild: picture-alliance/ ZB

Da nach Meinung von Experten aber keine Gefahr droht, könnten die Energiekonzerne Schadenersatz für ihre Einnahmeausfälle verlangen. Die geplante Abschaltung der sieben älteren Meiler und des AKW Krümmel bis Mitte Juni kostet die Konzerne nach Berechnung eines Energieexperten Umsatzeinbußen von mehr als einer halben Milliarde Euro. Dies errechnete der Bremer Wirtschaftsprofessor Wolfgang Pfaffenberger für "Spiegel Online". SPD-Chef Sigmar Gabriel vermutet deshalb "einen zweiten Deal (der Regierung) mit der Atomwirtschaft".

Autorin: Annamaria Sigrist (dpa, dapd, afp)
Redaktion: Gerhard Friese