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Albanien: Juristische Krise vor den Lokalwahlen

21. Dezember 2006

In Albanien sind die Parteien nicht nur für ihre Politik, sondern auch für die Organisation der Wahlen zuständig. Die Opposition weigert sich, die Lokalwahlen am 20. Januar 2007 vorzubereiten: eine vertrackte Situation.

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Urnengang im Januar kaum realisierbarBild: dpa

Die von den Sozialisten geführte Opposition verlangt eine Verschiebung der Lokalwahlen und begründet dies damit, dass die gesetzlichen Fristen zur Vorstellung der Wählerlisten nicht eingehalten worden und die Wahlen damit nicht rechtmäßig seien. In der Tat liegen in den meisten Städten und Gemeinden bis heute keine Wählerlisten vor. Die Frist war am 11. Dezember 2006 abgelaufen. Als Grund werden Verzögerungen bei der Erstellung eines permanenten Wählerregisters genannt.

Fristen bereits verstrichen

Die mitte-rechts-geführte Regierungskoalition unter Premierminister Sali Berisha fordert, dass für die Wahlen Ende Januar die vorläufigen Wählerlisten herangezogen werden, die auch bei den letzten Wahlen genutzt wurden. Die Opposition fordert hingegen die Nutzung permanenter Wahlregister. Diese sind aber noch nicht vollständig. Nun boykottiert die Opposition die Wahlen, obwohl das Wahlgesetz ausdrücklich ihre Teilnahme an der Wahlvorbereitung festschreibt. In vielen Städten und Gemeinden haben die Sozialisten bislang noch nicht damit begonnen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen sind ohnehin bereits verstrichen.

Gent Ibrahimi, Verfassungsexperte aus Tirana, glaubt nicht, dass unter diesen Umständen die Lokalwahlen gültig seien. "Die Wahlen werden die erforderlichen Standards wohl nicht erfüllen", sagt er. "Die Wählerlisten sind nicht so vorbereitet worden, wie das Gesetz es verlangt, und die Wahlkommissionen können nicht so besetzt werden, wie laut Gesetz verlangt wird." Außerdem stellt der Boykott der Sozialisten die Wahlen grundsätzlich in Frage.

Wirres Szenario

"Es ist nicht nur ein politisches Problem, wie es das in den meisten anderen Ländern der Welt wäre, sondern auch ein zutiefst juristisches Problem", erklärt Ibrahimi. "Die Parteien sind nach unserer Rechtslage nicht nur politischer Akteur und Widersacher, sondern selbst Manager des Wahlprozesses." Es werde von ihnen erwartet, die Wahlkommissionen ordnungsgemäß zu besetzen. In der einen Hälfte der Wahlkommissionen hätte die Regierungspartei die Mehrheit, in der anderen Hälfte die parlamentarische Opposition.

In denjenigen Städten und Gemeinden, in denen die Regierungskoalition die Mehrheit hat, könnten die Wahlkommissionen einberufen und die Wahlen organisiert werden. Aber Ibrahimi hält die Wahlen bereits jetzt für nicht akzeptabel - zumal in den Gemeinden, in denen die Opposition die Mehrheit hat, wegen des Boykotts noch nicht einmal die technische Organisation der Wahlen gewährleistet wäre. Ob die Zentralregierung disziplinarische oder gar strafrechtliche Schritte gegen die Vertreter dieser Städte und Gemeinden ergreifen könnte, ist außerdem unklar.

Experte ratlos

Ibrahimi betont, dass es für so etwas noch keinen Präzedenzfall gebe. "Wenn Vertreter der Lokalregierung der Pflicht nicht nachkommen, Lokalwahlen zu organisieren, sind sie dafür persönlich verantwortlich", sagt er. Aber: "Das ist aber nicht so einfach, denn die lokalen Beamten aus sozialistisch geführten Gemeinden, die sich weigern, Wahlen zu organisieren, argumentieren gegenüber der Zentralregierung, dass von ihnen etwas verlangt werde, was vom Gesetz her gar nicht vorgesehen sei." Sie hielten sich an den Gesetzestext und nicht an die Befehle des Innenministers. "Der zweite Punkt ist die Teilnahme der Parteienvertreter in den Wahlkommissionen. In diesem Fall geht die Verantwortung auf die politischen Parteien über, also auf eine juristische Person." Damit werde die Frage der Schuldzuweisung und der Verfolgung noch komplizierter. "Ich weiß wirklich nicht, wie in einem solchen Fall verfahren werden kann", so Ibrahimi.

Lösung nicht in Sicht

Verfassungsexperte Ibrahimi hält es für unmöglich, die Situation juristisch zu lösen. Die Schuld für das Dilemma gibt er den politischen Führern der rivalisierenden Parteien. "Eine prinzipienlose und unprofessionelle politische Klasse bringt die ganze Gesellschaft in die Bredouille", sagt er. "Wir haben eine politische Klasse, die eigentlich unreformiert ist und die die Mentalität der letzten Jahrzehnte weiterhin pflegt." Damit seien die Probleme rein politischer Natur, die Lösung ausschließlich Aufgabe der Politik. Letztlich könne nur ein Konsens zwischen beiden Seiten den Konflikt lösen. Zunächst müsste das Wahlgesetz geändert werden. Daraufhin müsste der Präsident der Republik, Alfred Moisiu, einen neuen Wahltermin festlegen. Bislang beharrt er allerdings auf dem 20. Januar als Wahltag.

Fabian Schmidt
DW-RADIO/Albanisch, 21.12.2006, Fokus Ost-Südost