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Albanien: Parlamentarische Ermittlungen gegen den Generalstaatsanwalt

5. Mai 2006

Ein Untersuchungsausschuss im albanischen Parlament soll klären, ob der Generalstaatsanwalt im Kampf gegen Korruption versagt hat. Ihm wird Untätigkeit vorgeworfen bei der Aufklärung von Affären der alten Regierung.

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Das Parlament in TiranaBild: AP

Seit einigen Wochen wird die Politik in Albanien von Spannungen zwischen Regierung und Opposition beherrscht. Die parlamentarische Krise spitzte sich diese Woche zu durch den Antrag von 32 Abgeordneten der regierenden Demokratischen Partei, ein Ermittlungsverfahren gegen Generalstaatsanwalt Theodhori Sollaku einzuleiten. Ihm wird vorgeworfen, nichts unternommen zu haben gegen Spitzenpolitiker und hohe Beamte der vorherigen Regierung der Sozialisten, denen Korruption nachgesagt wird. Sogar von Bestechungen ist die Rede.

Opposition: Regierung will absolute Kontrolle

Am Dienstag (02.05) wurde im albanischen Parlament über sieben Stunden lang heftig über den Antrag debattiert. Am Ende setzte sich die Mehrheit durch und stimmte für die Gründung des parlamentarischen Ermittlungsausschusses. Die Opposition bezeichnete das Prozedere als verfassungswidrig und hat eine Beschwerde vor dem Verfassungsgericht eingereicht.

Petro Koci, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Sozialisten, sagte in einem Interview für DW-RADIO/Albanisch: "Wir haben es jetzt in Albanien nicht nur mit Spannungen zwischen Regierung und Opposition zu tun, sondern mit einem Konflikt zwischen den unabhängigen Institutionen. Wir befinden uns vor einer Situation, in der eine politische Partei versucht, alle Institutionen unter ihre Kontrolle zu bringen. Die Regierung hat bereits Maßnahmen getroffen, um den Rundfunkrat und die Wahlkommission unter ihre Kontrolle zu bringen, und nun ist die Staatsanwaltschaft ins Visier genommen worden."

Demokraten: Es wurden Gesetze missachtet

Bamir Topi, der Fraktionsvorsitzende der Demokraten, erklärte hingegen im Gespräch mit der DW, die Vorwürfe gegen den Staatsanwalt seien nicht auf die Person, sondern auf das Amt bezogen. Sie seien Bestandteil der Maßnahmen, die von der Regierung getroffen werden im Kampf gegen die Korruption und die organisierte Kriminalität: "Topi sagte weiter: "Es geht hier nicht um eine persönliche Initiative von Premierminister Berisha, wie behauptet wird, vielmehr geht es hier um einen Antrag einer großen Zahl von Abgeordneten gegen die Passivität der Staatsanwaltschaft. Die Vorwürfe gegen diese Institution, die vom Generalstaatsanwalt geleitet wird, beziehen sich auf die Missachtung der Gesetze. Insoweit war der Antrag von 32 Abgeordneten begründet.“

Der Verfassungsrechtler Niazi Jaho sagte dem DW-Korrespondenten in Tirana: "Der parlamentarische Ermittlungsausschuss ist nicht ausgestattet mit der rechtlichen Kompetenz, Anklage gegen den Generalstaatsanwalt zu erheben. Außerdem sind das Parlament und der Ermittlungsausschuss dazu verpflichtet, die Grundsätze der Verfassung zu achten. In diesen Urteilen geht es unter anderem um die Unabhängigkeit der verfassungsrechtlichen Institutionen des Staates.“

Zusammenarbeit mit EU im Blick

Die Regierung unter Premierminister Sali Berisha hat erklärt, dass sie dem Kampf gegen die Korruption höchste Priorität beimisst. Und das wird auch von der Europäischen Union so erwartet. Die Demokraten hatten bereits während des Wahlkampfes versprochen, gegen die Korruption im Land vorzugehen. Auf diese Weise wollen sie eine engere Zusammenarbeit Albaniens mit der EU ermöglichen.

Mimoza Kelmendi / Vilma Filaj-Ballvora

DW-RADIO/Albanisch, 3.5.2006, Fokus Ost-Südost