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Amnesty prangert Frankreichs Ausnahmezustand an

4. Februar 2016

Die Ausnahme als Dauerzustand: Menschenrechtler betrachten die Lage in Frankreich mit wachsender Sorge. Die Polizeieinsätze nach den November-Anschlägen hätten zu zahlreichen Menschenrechtsverletzungen geführt.

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Frankreich Sicherheitsvorkehrungen zum Jahreswechsel
Bild: Getty Images/AFP/K. Triboullard

Amnesty International (ai) stellt die Verhältnismäßigkeit des Ausnahmezustands infrage. "Wenn Regierungen außergewöhnliche Maßnahmen unter besonderen Umständen nutzen können, müssen sie das mit Vorsicht tun", mahnt der Europa-Chef der Menschenrechtsorganisation, John Dalhuisen. Umfassende Befugnisse für die Exekutive, die zudem nur wenig kontrolliert würden, hätten zu einer Reihe von Menschenrechtsverletzungen geführt. Die französische ai-Sektion hat die Abgeordneten in Paris deshalb aufgefordert, die erneute Verlängerung des Ausnahmezustands zu verhindern.

Die von den französischen Behörden behauptete angemessene Antwort auf die Bedrohung sei "schwer zu erkennen", sagte Dalhuisen. Nächtliche Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss, Versammlungsverbote oder Hausarreste für mutmaßliche Gefährder hätten kaum konkrete Ergebnisse gebracht. Stattdessen würden zahlreiche Menschen stigmatisiert, einige von ihnen hätten sogar ihre Arbeit verloren.

Gefahr für die Freiheitsrechte

Laut Amnesty gab es seit den Pariser Terroranschlägen vom November mehr als 3000 Hausdurchsuchungen und mehr als 400 Hausarreste. Die Regierung in Paris will den Ausnahmezustand bis Ende Mai verlängern. Dann sind Hausdurchsuchungen und Hausarrest weiterhin ohne Richterbeschluss möglich. Eine umstrittene Gesetzesreform soll die Befugnisse von Polizei und Staatsanwälten zudem so stärken, dass sie denen des Ausnahmezustands ähneln.

Kritiker sehen die Reform als Gefahr für die bürgerlichen Freiheitsrechte. Die Rolle der unabhängigen Untersuchungsrichter werde geschwächt.

Die Nationalversammlung wird Anfang März die Beratungen über die Reform beginnen. Auch die Verlängerung des Ausnahmezustands muss noch vom Parlament abgesegnet werden.

rb/ww (afp, dpa)