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Aus Mangel an Beweisen

15. Juni 2007

Die Attacke auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas Mulugeta bleibt unaufgeklärt. Am Ende eines spektakulären Prozesses sprach das Landgericht Potsdam am Freitag die beiden Angeklagten frei.

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Ermyas Mulugeta, links, und sein Anwalt Thomas Zippel im Landgericht in Potsdam
Ermyas Mulugeta, links, und sein Anwalt Thomas Zippel im Landgericht in PotsdamBild: AP
Mehr als ein Jahr nach dem lebensgefährlichen Angriff auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. hat das Landgericht Potsdam die beiden Angeklagten am Freitag freigesprochen. Die Indizien reichten für eine Verurteilung von Björn L. (30) und Thomas M. (32) nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter Michael Thies. "Das ist der klassische Fall des Zweifelssatzes: Im Zweifel für die Angeklagten", sagte Thies.

Den Männern war vorgeworfen worden, Mulugeta in der Osternacht 2006 in Potsdam niedergeschlagen und lebensgefährlich verletzt zu haben. Sie hatten die Tat immer bestritten. "Es gab Indizien für die Täterschaft, aber sie reichten als tragfähige Grundlage für eine Verurteilung nicht aus", betonte Thies. Der Richter kritisierte die öffentliche Hysterie nach dem Vorfall, als Generalbundesanwalt Kay Nehm ein Ermittlungsverfahren wegen rassistischen Mordversuchs an sich gezogen hatte. Der Fall hatte wenige Monate vor der Fußball-Weltmeisterschaft bundesweit Aufsehen erregt.

Mulugeta akzeptiert Urteil

"Ein fremdenfeindlicher Hintergrund der Tat ist möglich und sogar vorstellbar, aber nicht zwingend", sagte Thies. Auch der 20 Tage dauernde Prozess habe dies nicht klären können. Staatsanwältin Juliane Heil hatte bei ihrem Schlussplädoyer die ergangenen Zeugenaussagen, Stimmgutachten, Handy-Daten und DNA-Spuren weiterhin als teils schwer belastende Indizien bewertet. Die Angeklagten seien zudem nicht in der Lage gewesen, das Osterwochenende 2006 und damit den Tatzeitraum nachvollziehbar zu schildern. Doch auch sie räumte ein, dass letzte Zweifel an einer Tatbeteiligung nicht ausgeräumt werden können.

Mulugeta selbst, der als Nebenkläger auftrat, akzeptierte die Entscheidung. "Ich bin ausgeglichen", sagte er. "Die Verhandlung hat mir geholfen, die Tat zu verarbeiten." Er stimme zu, dass Angeklagte nicht wegen nur lapidarer Hinweise verurteilt werden dürften.

Allerdings sei er weiter überzeugt, wegen seiner Hautfarbe niedergeschlagen worden zu sein. Die schwere Kopfverletzung, wegen der er zwei Wochen im Koma lag, habe sein Leben verändert, sagte der Wasserbauingenieur: "Wenn man naiv sagt, es ist alles wie vorher, dann lügt man. Aber ich bin geistig stark." Auch Mulugetas Anwalt Thomas Zippel kritisierte die öffentliche Aufregung nach der Tat als zwar gut gemeint, aber kontraproduktiv für die Ermittlungen. "Für einen Mordversuch gab es auch damals keine Anhaltspunkte", sagte er.

Handy-Mitschnitt nicht aussagekräftig

Zippel widersprach aber der Einschätzung des Gerichts, auch nicht rassistisch eingestellte Menschen würden "Oller Nigger" oder "Scheißnigger" als normale Schimpfworte verwenden. Die Schmähungen waren auf dem Mitschnitt einer Handy-Mailbox kurz vor der Auseinandersetzung zu hören.

Zippel bemängelte außerdem, dass der Fund rechtsextremer CDs bei dem Hauptangeklagten Björn L. in dem Verfahren nicht ausreichend zur Sprache gekommen sei und die Angeklagten sich nicht ausdrücklich von rassistischen Inhalten distanziert hätten.

Entschädigung für Angeklagte

Der Hauptangeklagte Björn L. beklagte sich über das Ermittlungsverfahren. Er habe fünfeinhalb Monate für eine Tat in Untersuchungshaft gesessen, die er nicht begangen habe, sagte er. Verteidiger Karsten Beckmann kritisierte, durch den öffentlichen Druck seien die Ermittlungen erschwert worden. Björn L. war wegen seiner markant hohen Stimme ins Visier der Ermittler geraten, Thomas M. wegen Zeugenaussagen, die sich im Prozess aber als nicht eindeutig erwiesen. Für ihre U-Haft werden die Angeklagten entschädigt. Die Staatsanwaltschaft sieht derzeit keine Anhaltspunkte für neue Ermittlungen.

Die Freisprüche waren allgemein erwartet worden, nachdem bereits Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung dafür plädiert hatten. Der Mailbox-Mitschnitt mit der außergewöhnlich hohen Stimme eines mutmaßlichen Täters als Hauptbelastungsmaterial der Ankläger erwies sich als zu schlecht für eine sichere Bestimmung. Auch die seit Anfang Februar gehörten etwa 80 Zeugen widersprachen sich teils. Als problematisch erwies sich auch, dass Streifenpolizisten die Spuren am Tatort schlampig gesichert hatten. Spezialisten der Kripo waren erst Stunden später dazu gekommen. (stl)