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Politik

Ankara zieht Sexualstraftätergesetz zurück

22. November 2016

Schon am Montag hatte die Türkei auf den Sturm der Entrüstung reagiert: Die Regierung hatte sich zu "Änderungen" an dem umstrittenen Gesetzentwurf bereit erklärt. Nun verschwindet die Novelle wohl in der Schublade.

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Türkei Ankara Parlament Innenaufnahme
Das Parlament in Ankara (Archivbild)Bild: picture-alliance/AA/E. Top

Die türkische Regierungspartei AKP hat im Parlament eine umstrittene Gesetzesnovelle zurückgezogen, die Sexualtätern unter bestimmten Bedingungen Straffreiheit zubilligen sollte. Nach heftigen Protesten werde der Entwurf zur erneuten Beratung an die zuständige Kommission überwiesen, sagte der Ministerpräsident und AKP-Chef Binali Yildirim in Istanbul. Zusammen mit der Opposition im Parlament und anderen gesellschaftlichen Gruppen solle die Novelle weiterentwickelt werden.

Über das Gesetzesvorhaben sollte ursprünglich an diesem Dienstag im Parlament abgestimmt werden. Der Entwurf sah in der vorliegenden Form Straffreiheit nach sexuellen Übergriffen gegen Minderjährige vor, etwa dann, wenn der Täter sein Opfer heiratet und der sexuelle Missbrauch ohne "Gewalt, Drohung oder jegliche andere Form von Zwang" erfolgte.

Hunderttausende protestierten

Nach Darstellung der AKP-Regierung sollte das Gesetz rechtliche Probleme bei Kinderehen lösen. Ehen mit Minderjährigen seien "leider eine Realität" im Land, hatte Justizminiister Bekir Bozdag betont. Wenn daraus ein Kind hervorgehe, informiere der Arzt den Staatsanwalt, der Mann lande im Gefängnis und seine Familie gerate in Schwierigkeiten.

Der Gesetzentwurf hatte jedoch parteiübergreifend Proteste ausgelöst. Eine Online-Petition wurde von 730.000 Menschen unterschrieben. In Instanbul demonstrierten am Wochenende mehrere tausend Menschen gegen die Strafrechtsnovelle. Auch Menschenrechtsorganisationen und die Vereinten Nationen äußerten sich besorgt über das Vorhaben.

Das Mindestalter für die Eheschließung liegt in der Türkei bei 18 Jahren. Mit Zustimmung der Eltern kann eine Heirat schon mit 17 Jahren erfolgen, in Sonderfällen und mit gerichtlicher Bewilligung ab 16 Jahren. Besonders im Osten des Landes wird das Mindestalter bei Mädchen häufig unterschritten.

jj/as (dpa, afp, rtr)