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Anklage fordert Todesstrafe für Saddam Hussein

19. Juni 2006

Mit dem Beginn des Schlussplädoyers der Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen Saddam Hussein die letzte Phase begonnen. Bei einem Schuldspruch droht die Todesstrafe.

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Höchststrafe gefordert für den DiktatorBild: AP

Der irakische Ex-Machthaber Saddam Hussein und sieben weitere Funktionäre verzogen bei der Sitzung in Bagdad am Montag (19.6.2006) fast keine Miene, als das Schlussplädoyer verlesen wurde, in dem für alle die Höchststrafe gefordert wird. Sie müssen sich wegen eines Massakers in der Stadt Dudschail nördlich von Bagdad verantworteten, wo 1982 mehr als 140 Schiiten getötet wurden.

Chefankläger Dschafar al-Mussawi forderte für Saddam Hussein die Todesstrafe. Er habe das Massaker angeordnet und seinen Verlauf genau verfolgt. Auch der ehemalige Vizepräsident Taha Jassin Ramadan und Saddams Halbbruder Barsan al-Tikriti sollten wegen ihrer Beteiligung an dem Massaker hingerichtet werden, sagte Al-Mussawi am Montag (19.6.06) in Bagdad. Für vier weitere Angeklagte - ein Ex-Richter und drei Parteifunktionäre - beantragte Al-Mussawi in seinem Schlussplädoyer Haftstrafen. Mohammed Asawi Ali, ein lokaler Funktionär von Saddams Baath-Partei, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft als einziger freigelassen werden.

Die Angeklagten müssen sich im Zusammenhang mit dem Massaker wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Sie plädieren auf unschuldig.

Plädoyer der Verteidigung am 10. Juli

Der Vorsitzende Richter Rauf Abdel Rahman machte deutlich, dass das Gericht am Montag nur die Anklage hören werde. Trotzdem wurde er mehrfach von dem Verteidiger Barsan Ibrahim unterbrochen, der darum bat, etwas sagen zu dürfen. Der Richter antwortete, er könne sich zum Ende der Sitzung äußern. Die Schlussplädoyers der Verteidigung werden ab dem 10. Juli erwartet.

In Vorbereitung ist derzeit außerdem noch ein Prozess gegen Saddam und andere frühere Regime-Größen wegen der Angriffe irakischer Truppen auf die Kurdengebiete im Norden des Landes. Es ist möglich, dass die Urteilsverkündung im Dudschail-Prozess so lange hinausgezögert wird, bis dieser zweite Prozess abgeschlossen ist. Der Prozess wegen der Hinrichtung von Dudschail hatte am 19.10.2005 begonnen. (kas)