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Anklage gegen Christian Wulff

12. April 2013

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gegen den früheren Bundespräsidenten erhoben. Das bestätigten die Ermittler. Muss Wulff nun vor Gericht?

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Christian Wulff (Foto: dpa)
Christian WulffBild: picture-alliance/dpa

Hintergrund der Anklage ist Christian Wulffs Verbindung zu dem Filmproduzenten David Groenewold, den die Staatsanwaltschaft zeitgleich wegen des Verdachts der Bestechlichkeit anklagte. Groenewold hatte 2008 teilweise die Kosten für einen Oktoberfest-Besuch des Ehepaares Christian und Bettina Wulff in München übernommen. Es geht um 754 Euro.

In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es, es erscheine als hinreichend wahrscheinlich, dass der damalige niedersächsische Ministerpräsident Wulff damit motiviert werden sollte, für ein Filmprojekt Groenewolds beim Siemens-Konzern um Geld zu werben.

Christian Wulff und David Groenewold (Foto: picture alliance)
David Groenewold: Wollte er Wulff bestechen?Bild: picture alliance / Eventpress Herrmann

Ein einmaliger Vorgang

Am Dienstag hatten Wulff und Groenewold ein Angebot der Staatsanwalt zur Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen abgelehnt. Nun muss das Landgericht Hannover entscheiden, ob die Anklagen zugelassen werden und es zum Prozess kommt. Diese Entscheidung könnte Monate dauern.

Der Vorgang ist einmalig: Noch nie zuvor ist ein ehemaliger Bundespräsident von der Justiz angeklagt worden. Es ist das erste Mal, dass sich in Deutschland ein früheres Staatsoberhaupt vor Gericht verantworten soll. Nur einen Tag, nachdem die Staatsanwaltschaft am 16. Februar 2012 das förmliche Ermittlungsverfahren gegen Wulff eröffnet hatte, war dieser vom Amt des Bundespräsidenten zurückgetreten.

wa/mak (dpa, rtr, afp)