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Anklage gegen RAF-Terroristin Becker

8. April 2010

33 Jahre nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Becker erhoben. Die Behörde geht von einer Mittäterschaft der 57-Jährigen aus.

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Undatiertes Fahndungsfoto von Verena Becker (Foto: dpa)
Die ehemalige Terroristin Verena Becker auf einem undatierten FahndungsfotoBild: picture alliance / dpa

Die Bundesanwaltschaft bleibt bei ihrer Sichtweise, dass Verena Becker an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter beteiligt war. Die Behörde stellt sich damit gegen die Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Februar den Haftbefehl gegen Becker aufgehoben, weil sie lediglich von Beihilfe ausgingen und eine Fluchtgefahr verneinten.

Erklärungen, warum sie weiterhin von einer Mittäterschaft ausgeht, wollte die Bundesanwaltschaft nicht abgeben. Details könnten erst nach Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt werden. Klar ist: Die Ermittler konnten zuletzt auf Geheimakten zurückgreifen. Im März hatten sie fast alle bisher gesperrten Unterlagen des Bundesverfassungsschutzes zum Buback-Attentat erhalten. Die Quellen sind zwar weiter nicht offengelegt, die Akten stehen aber in "gerichtsverwertbarer Form" zur Verfügung. Aus ihnen ist bisher bekannt, dass Becker einer unbekannten Quelle zufolge nicht die Todesschützin war.

Seit über 30 Jahren im Visier der Ermittler

Außenansicht des Gebäudes der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe (Foto: dpa)
Lässt im Fall Buback nicht locker: Die Bundesanwaltschaft in KarlsruheBild: picture-alliance/dpa

Becker galt bereits 1977 als verdächtig. Einen Monat nach dem Attentat am 7. April war sie zusammen mit dem damaligen RAF-Mitglied Günter Sonnenberg nach einer Schießerei mit der Polizei verhaftet worden. Im Gepäck Beckers wurde die Tatwaffe gefunden. Ein bereits damals eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Buback-Mordes wurde 1980 mangels Beweisen eingestellt.

Becker wird aber im Dezember 1977 in einem anderen Verfahren wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes an den sechs Polizisten bei ihrer Festnahme zu lebenslanger Haft verurteilt. 1989 wird sie vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt und kommt auf Bewährung frei. 1995 wird ihr auch die Reststrafe erlassen.

Bundesanwaltschaft lässt nicht locker

Seit 2008 ermittelt die Bundesanwaltschaft wieder gegen die heute 57-Jährige wegen möglicher Beteiligung an der Tat. Bei einer neuerlichen Untersuchung der damaligen Bekennerschreiben werden DNA-Spuren von ihr entdeckt. Nach einer Abhöraktion wird ihre Wohnung durchsucht. Dabei werden angeblich Aufzeichnungen Beckers zum Buback-Mord gefunden.

Im August 2009 wird sie in Berlin verhaftet und kommt in Untersuchungshaft. Daraus wird sie aber schon Dezember wieder entlassen, nachdem der BGH den Haftbefehl aufgehoben hatte.

Autor: Gerhard M Friese (dpa, afp, apn)
Redaktion: Sabine Faber

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