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Anleger scheitern zunächst vor Gericht

6. August 2009

Der inzwischen verstaatlichte Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate steht wegen seiner Rolle in der Finanzkrise möglicherweise vor einer Prozessflut - in München läuft ein Musterprozess.

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Wieandt im Portrait (Foto: AP)
Er ist der Chef der Hypo Real Estate: Axel WieandtBild: AP

Die bislang höchsten Schadenersatzforderungen gegen den inzwischen verstaatlichten Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) sind zumindest vorläufig abgeblockt worden. "Im Moment ist für uns die Klage nicht entscheidungsreif", sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts München I nach der Verhandlung am Donnerstag (06.08.2009) und forderte den Klägeranwalt zu Nachbesserungen seiner Klageschrift auf.

Vor dem Gericht fordern mehrere Kapitalanlagefonds etwa 320 Millionen Euro. Die Kläger werfen dem Geldinstitut vor, falsche oder verspätete Ad-hoc-Mitteilungen herausgegeben zu haben, mit anderen Worten, sie systematisch über die wahre Situation der Bank getäuscht zu haben. Insgesamt sind beim Landgericht München derzeit mehr als 50 derartige Klagen anhängig. Anwälte rechnen damit, dass die Fordrungssumme bei weiteren Klagen auf über eine Milliarde Euro steigen könne.

Klageaussichten ungewiss

Hinter der Klage steht eine Reihe von institutionellen Anlegern, wie etwa Fonds. Es sei unklar, wer genau Schadensersatz fordere, kritisierte der Vorsitzende Richter in München. Deshalb regte das Gericht an, dass jeder Fonds seine Forderungen einzeln als Klage formuliert. Darüber hinaus stehe für einen Teil der Forderungen die Verjährung im Raum.

Das Verfahren gilt als Musterprozess. Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass bei einem Erfolg der Klagen der Bund als neuer HRE-Eigner zahlen müsste. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sagte, jeder Bundesbürger habe in dieser Lage das Recht, vor Gericht zu ziehen.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (Foto: AP)
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück empfiehlt GelassenheitBild: AP

In einem ersten Prozess Ende Juli hatte das Gericht jedoch einem Anleger 4000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Dagegen hat die HRE allerdings Revision eingelegt. In einem weiteren Verfahren hatten die Richter deutlich gemacht, dass HRE-Aktionäre in bestimmten Fällen auf Schadenersatz für die Kursverluste ihrer Anteile hoffen können.

Dabei geht es um Aktienkäufe zwischen November 2007 und Mitte Januar 2008. In dieser Zeit hat das damalige Management nach Einschätzung der Kammer möglicherweise schon von Belastungen durch die US-Finanzkrise gewusst, die Anleger aber erst am 15. Januar 2008 in einer Ad-hoc-Mitteilung über Abschreibungen in Höhe von 390 Millionen Euro informiert und damit die Aktie der HRE auf Talfahrt geschickt.

Jeder Fall wird für sich betrachtet

Das Gericht hatte aber auch deutlich gemacht, dass damit keine Vorentscheidung für anhängende Verfahren getroffen worden seien. "Nachdem den Klagen unterschiedliche Sachverhalte zugrunde liegen, kann eine generelle Aussage zu den einzelnen Verfahren derzeit nicht getroffen werden", teilte das Gericht mit. Mit Entscheidungen sei frühestens im Herbst zu rechnen. (mbö/ml/gmf/sam/dpa/afp/rtr)