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Anträge halten NSU-Prozess auf

15. Mai 2013

Wegen neuer Anträge kommt der NSU-Prozess nicht voran. Sowohl die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe als auch die des mitangeklagten Ralf Wohlleben fordern eine Aussetzung des Verfahrens.

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Verteidiger Anja Sturm (L), Wolfgang Stahl (2L) and Wolfgang Heer (R) reden mit Beate Zschaepe im Gerichtssaal (Foto: Johannes Simon/Getty Images)
Bild: Getty Images

Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer forderte am dritten Prozesstag, das gesamte Verfahren auszusetzen oder alternativ für drei Wochen zu unterbrechen. Die Verteidigung solle damit die Gelegenheit erhalten, Einblick in ihr bislang nicht vorliegende Akten der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zur rechtsextremen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) nehmen zu können. "Frau Zschäpe ist derzeit nicht in der Lage, ihre Verteidigung angemessen führen zu können", sagte Heer zur Begründung.



Die Verteidigung habe diese Akten erst zu spät erhalten, argumentierte er. Überdies habe die Bundesanwaltschaft nur unvollständig Akteneinsicht gewährt.

Heer beantragte auch, Bundesanwalt Herbert Diemer und Oberstaatsanwältin Anett Greger als Sitzungsvertreter abzulösen. Heer begründete dies damit, dass Diemer willkürlich über die Akteneinsicht verfüge. Greger habe sich außerdem vor Journalisten voreingenommen über Zschäpe geäußert. Außerdem forderten die Anwälte in einem dritten Antrag, den gesamten Prozess aufzuzeichnen.

Auch die Verteidigerin des mitangeklagten Ralf Wohlleben, Nicole Schneiders, beantragte eine Aussetzung des Verfahrens. Schneiders begründete dies mit einer angeblichen medialen Vorverurteilung der Angeklagten, einem unvollständigen Zugang der Verteidiger zu wichtigen Prozessakten und einer angeblichen geheimdienstlichen Verwicklung in den Fall.

Das Gericht stellte die Anträge zunächst zurück. Frühere Anträge wegen angeblicher Befangenheit der Richter hat der Senat bereits als unbegründet abgelehnt.

Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des NSU müssen sich im Zusammenhang mit der Serie von zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und 15 Banküberfällen vor dem Oberlandesgericht München verantworten.

Angesichts des komplexen Verfahrens beriet das Gericht darüber, ob einer der beiden Bombenanschläge der Gruppe in einem gesonderten Verfahren verhandelt werden soll.

Der Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße mit zahlreichen Verletzten im Jahr 2004 könnte abgetrennt werden, hatte Götzl am Dienstag vorgeschlagen. Bundesanwaltschaft, Verteidiger und Nebenkläger lehnten den Vorschlag am Mittwoch aber ab. Eine Entscheidung fiel zunächst nicht. Der Prozess soll am Donnerstag fortgesetzt werden.

uh/qu (dpa,afp,rtr)

Ralf Wohlleben im Gerichtssaal (Foto: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images)
Ralf Wohlleben fühlt sich von den Medien vorverurteiltBild: Christof Stache/AFP/Getty Images

Dritter Verhandlungstag im NSU-Prozess