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Arabische Abgeordnete darf kandidieren

30. Dezember 2012

Das höchste Gericht Israels hat die Kandidatur der umstrittenen arabischen Abgeordneten Soabi bei der Parlamentswahl im Januar erlaubt. Neun Richter verwarfen einstimmig einen gegenteiligen Entscheid der Wahlkommission.

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Die arabische Knesset-Abgeordnete Hanin Soabi (Foto: Reuters)
Israel Arabische Anwältin Haneen Zoabi darf kandidierenBild: Reuters

Die Wahlkommission hatte der Knesset-Abgeordneten Hanin Soabi von der arabischen Balad-Partei eine Kandidatur bei der Parlamentswahl am 22. Januar untersagt. Das Gremium hatte zur Begründung auf eine Vorschrift verwiesen, der zufolge niemand bei den Wahlen antreten darf, der Israels Existenz als jüdischer Staat zurückweist oder den bewaffneten Kampf gegen ihn unterstützt. Soabi vertrete jedoch Positionen der "Landesfeinde".

Der Oberste Gerichtshof Israels hob den Beschluss der Wahlkommission am Sonntag einstimmig auf und erklärte, Soabi dürfe kandidieren. Er will die Urteilsbegründung zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

"Akt der Piraterie"

Konkret wurde Soabi ihre Beteiligung an der Gaza-Hilfsflotte im Mai 2010 vorgeworfen. Die 43-Jährige hatte sich an Bord des türkischen Schiffes "Mavi Marmara" aufgehalten. Die pro-palästinensische Flottille hatte die israelische Blockade des Gaza-Streifens durchbrechen wollen. Ein israelisches Militärkommando hatte die "Mavi Marmara" daraufhin gestürmt und dabei neun türkische Aktivisten getötet.

Soabi warf im Parlament der Regierung vor, mit der Erstürmung des Schiffes einen Akt der Piraterie begangen zu haben. In der Knesset wurde Soabi wegen ihrer Aktion heftig angefeindet und unter anderem als "Verräterin" beschimpft. Außerdem unterzeichneten zehntausende Israelis eine Petition, welche den Ausschluss Soabis aus der Knesset forderte.

Handgemenge bei Gerichtsdebatte

Bei einer Gerichtsdebatte war es erst am Donnerstag zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Israelische Medien berichteten von einem Handgemenge zwischen ultrarechten Aktivisten und Unterstützern der Parlamentarierin. "Es gibt keine Grundlage für meine Disqualifizierung", sagte Soabi und betonte, sie habe kein Gesetz gebrochen. "Die Rassisten sollten vor Gericht gestellt werden, nicht ich."

Die Abgeordnete unterstrich nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes am Sonntag, das Verbot der Wahlkommission habe keinerlei Rechtsgrundlage gehabt, sondern sei allein aus politischen Motiven erfolgt. "Der Gerichthof hat dem Druck der rassistischen Rechten nicht nachgegeben", sagte Soabi dem israelischen Militärradio. Ihre Balad-Partei ist mit drei Sitzen in der Knesset vertreten.

kle/gri (dpa, afp, rtre)