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DW überschreitet keine rote Linie

Peter Niepalla 1. Februar 2016

Nach Veröffentlichung einer weiteren Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der temporären Ausstrahlung des arabischen TV-Programms der DW in Europa nimmt der Justitiar der Deutschen Welle dazu Stellung.

https://p.dw.com/p/1Hmck
Satellitenschüssel DW
Bild: DW/M.Müller

In einer kurzen Erwiderung geht DW-Justitiar Peter Niepalla auf den Gastbeitrag des saarländischen CDU-Politikers Uwe Conradt bei epd vom 29. Januar ein: „Verfassungsrechtliche Grenzen - Überschreitet das Flüchtlings-TV der DW eine rote Linie?“

Peter Niepalla schreibt dazu:

Seit Mitte Dezember 2015 verbreitet die Deutsche Welle ihr arabischsprachiges Fernsehprogramm DW (Arabia) auch über den Satelliten Astra. Ziel ist es, Flüchtlingen, die in Deutschland und Europa angekommen sind, in ihrer Sprache Informationen und erste Orientierungen zu geben und sie nicht allein der Berichterstattung durch Al Jazeera und anderen Sendern zu überlassen. Dieses nimmt Uwe Conradt zum Anlass für die Frage, inwieweit das dem Auftrag der DW entspricht. Er sieht darin einen Verstoß gegen den Programmauftrag und meldet verfassungsrechtliche Bedenken an.

Conradt macht die gefestigten verfassungsrechtlichen und rundfunkrechtlichen Grundlagen zum Ausgangspunkt seiner Überlegungen. Danach haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz für den Inlandsrundfunk, der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung der inländischen Bevölkerung ist. Die Zuständigkeit des Bundes für den Auslandsrundfunk wird nach allgemeiner Meinung aus seiner Gesetzgebungskompetenz für die auswärtigen Angelegenheiten abgeleitet. Es ist nicht erkennbar, dass jemand an diesen Grundlagen rütteln will, genauso wenig wie die DW mit der temporären Verbreitung von DW (Arabia) in Mitteleuropa eine „rote Linie“ überschreitet.

Es sollen hier nicht alle von Conradt angeführten Aspekte näher behandelt werden, die mit der von ihm aufgeworfenen Frage unmittelbar kaum etwas zu tun haben. Wenn er „exemplarisch (…) die nicht konsequent ausgerichtete Staatsferne und Zusammensetzung von DW-Rundfunkrat und DW-Verwaltungsrat“ anführt, so ist darauf zu verweisen, dass auch in anderen Rundfunkanstalten die Regelungen zur Gremienbesetzung nicht ganz konform mit den Vorgaben des ZDF-Urteils des Bundesverfassungsgerichts waren und erst daraufhin gesetzlich nachjustiert wurden. Was dies mit der Reichweite des Programmauftrages der betreffenden Rundfunkanstalt zu tun hat, erschließt sich nicht.

Ebenso wenig vermag es zu überzeugen, dass es für den Auslandssender „eine zwingend notwendige Voraussetzung seines Angebots“ sei, bislang nahezu keine publizistische Relevanz in Deutschland zu haben. Die Verfassung gebietet es nicht, dem deutschen Bürger und Steuerzahler seinen Auslandsrundfunk vorenthalten zu müssen, was mit Prinzipien des „free flow of information“ auch kaum vereinbar wäre. Schon gar nicht lässt sich dies mit der Meinungsvielfalt als dem überragenden Prinzip der gesamten Rundfunkordnung in Einklang bringen.

Wichtiger jedoch ist in diesem Zusammenhang der von Conradt völlig vernachlässigte Aspekt, dass solch ein Angebot als begrenzte Verlängerung des Programmauftrags durchaus zulässig sein kann. Dies wird schon aus der von ihm gleich zwei Mal zitierten Passage des 1. Rundfunkurteils des Bundesverfassungsgerichts nahegelegt, wonach ein Auslandsrundfunk-Angebot des Bundes für den Empfang „ausschließlich oder doch ganz überwiegend für das Ausland“ gestaltet sein muss. Die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Kompetenzabgrenzungen stellt niemand infrage, wenn das Grundgesetz sogar Ausnahmen und Durchbrechungen derselben vorsieht oder zulässt, die dem Gemeinwohl dienen. Bei DW (Arabia) muss man noch nicht einmal von einer Durchbrechung der Kompetenz ausgehen, denn dieses Angebot ist vom Programmauftrag erfasst.

Es dürfte unbestritten sein, dass Flüchtlinge, die sich im Ausland befinden, zur Zielgruppe der DW-Programme gehören. Der mit dem Programmauftrag der DW intendierte Zweck wird auch dadurch erfüllt, temporär Flüchtlinge mit einem Programm in arabischer Sprache zu erreichen, wenn sie deutschen Boden betreten haben. Der Empfang dieses Programms durch die deutsche Öffentlichkeit und ein Einfluss auf die Meinungsbildung deutscher Staatsbürger sind damit nicht beabsichtigt. Dies wäre auch de facto angesichts des Umstandes kaum möglich, dass wohl nur eine verhältnismäßig geringe Anzahl deutscher Staatsbürger die arabische Sprache versteht. Es wird vielmehr der gesetzliche Programmauftrag der DW verfolgt, „deutschen und anderen Sichtweisen zu wesentlichen Themen vor allem der Politik, Kultur und Wirtschaft sowohl in Europa wie in anderen Kontinenten ein Forum (zu) geben mit dem Ziel, das Verständnis und den Austausch der Kulturen und Völker zu fördern“.

Conradt weist zutreffend auf den Auftrag des Inlandsrundfunks hin, Meinungsbildung zu ermöglichen und die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Dazu betont er: „Die Zuständigkeit für aus Gründen der Demokratie erforderlichen Inlandsrundfunk ist in Deutschland klar und abschließend geregelt.“ Wenn er ausgerechnet an dieser Stelle Angebote für Flüchtlinge in arabischer Sprache durch die Landessender anführt, so erschließt sich nur schwerlich, wie dadurch die Bedürfnisse der Deutsch sprechenden Gesellschaft erfüllt werden können. Richtig ist es demgegenüber, aus Gründen des Gemeinwohls auch zugunsten der Landessender eine begrenzte Verlängerung ihres auf die inländische Bevölkerung bezogenen Programmauftrags anzuerkennen, was übrigens auch für andere auslandsbezogene Tätigkeiten der Landessender gilt.

Hinzu kommt, dass für die Ausstrahlung von DW (Arabia) auch in Deutschland keine zusätzlichen finanziellen Mittel aufgewendet werden. Da sich die Angebote der DW grundsätzlich an Menschen im Ausland richten, würde es selbst die durch die großen Flüchtlingsbewegungen gegebene besondere Ausnahmesituation nicht zulassen, einen Großteil des Budgets dafür vorzusehen. Dadurch ergeben sich durchaus Schranken für das hier in Rede stehende Angebot, die jedoch keinesfalls überschritten sind, weil ein ohnehin für die arabische Welt produziertes Programm ausgestrahlt wird.

Perspektivisch betrachtet, werden sich durch die Globalisierung und das Internet strikte Abgrenzungen in Bezug auf Inland und Ausland für den Rundfunk allgemein immer weniger aufrechterhalten lassen. Wenn sich Angehörige der ausländischen Zielgruppen der DW in derart großer Anzahl wie zurzeit im deutschen Inland aufhalten, werden sie für eine Übergangszeit zumindest so lange vom Auslandsauftrag der DW erfasst, wie sie nicht Deutsch sprechen und hier nicht integriert sind. Vom Überschreiten einer „roten Linie“ kann also keine Rede sein.