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Arbeiten unerwünscht!

Christina Ruta26. Juli 2012

Asylbewerber dürfen im ersten Jahr ihres Aufenthalts in Deutschland nicht arbeiten. Eine EU-Richtlinie soll die Frist jetzt verkürzen. Viel ändern wird sich an der Situation der Asylsuchenden in Deutschland aber nicht.

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Emblem der Bundesagentur für Arbeit auf einer Glastür mit dem Schatten eines Mannes im Hintergrund (Foto: dpa)
Bild: AP

Anträge ausfüllen, auf Behörden warten und irgendwie die Zeit rumkriegen - für Asylbewerber in Deutschland ist das oft Alltag. Von den rund 130.000 Asylsuchenden arbeiten nur knapp 3,7 Prozent, ein Drittel davon in Vollzeit, so das Statistische Bundesamt. Das liegt nicht daran, dass die Asylbewerber nicht arbeiten wollen. Sie dürfen es nicht - zumindest in den ersten zwölf Monaten ihres Aufenthalts. Danach können die deutschen Behörden eine Arbeitserlaubnis erteilen, müssen es aber nicht. Eine neue EU-Richtlinie soll die Situation ändern: Künftig sollen Asylsuchende in der gesamten Europäischen Union bereits nach neun Monaten arbeiten dürfen. Darauf haben sich die 27 Mitgliedsstaaten geeinigt.

Abschreckung von Wirtschaftsflüchtlingen

Die Richtlinie ist ein Kompromiss. Während die EU-Kommission die Frist auf sechs Monate senken wollte, bestand die Bundesregierung auf der bisher in Deutschland geltenden Regelung von zwölf Monaten. So soll einem möglichen Missbrauch des Asylrechts vorgebeugt werden. "Die Regelung des Asylverfahrensgesetzes soll den Anreiz verringern, allein aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen und Asyl zu beantragen", teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der DW mit.

Asylbewerberheim in Leipzig (Foto: dpa)
Asylbewerberheim in LeipzigBild: picture-alliance/dpa

Allerdings steht die Regelung seit langem in der Kritik. So bleiben die Asylbewerber durch das Arbeitsverbot notgedrungen auf staatliche Hilfe angewiesen und haben es ohne Job schwerer, sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Hinzu kommen der monotone Alltag und das Gefühl von Sinnlosigkeit und Demütigung, über das die Betroffenen klagen.

Für Bernd Mesovic von der Nichtregierungsorganisation "Pro Asyl" bestimmen die Migranten ihr Zielland zudem kaum nach wirtschaftlichen Kriterien: "Die Bewegungen von Flüchtlingen haben meist mehr damit zu tun, wo man effektiv hin kann und welchen Bezug man zu einem bestimmten Land hat." So gingen die meisten Migranten eher in Länder, in denen sie Verwandte haben und deren Sprache sie sprechen. Die Befürchtung, dass arbeitssuchende Asylbewerber, einmal in der Bundesrepublik, mit den deutschen Bewerbern um Arbeitsplätze konkurrierten, teilt Mesovic nicht. Viele Migranten brächten nicht die geforderten Qualifikationen mit. Oft wird ihr Abschluss in Deutschland auch nicht anerkannt. "Der Markt würde das ohnehin selbst regeln", sagt Mesovic. Wie viele andere Kritiker fordert der Asylrechtsexperte die Aufhebung des Arbeitsverbots. Die neue Richtlinie der EU hat für ihn dagegen eher symbolische Bedeutung.

Bernd Mesovic, stellvertretender Geschäftsführer von "Pro Asyl" (Foto: Pro Asyl)
Bernd Mesovic, stellvertretender Geschäftsführer von "Pro Asyl"Bild: Pro Asyl

Hürden bei Arbeitssuche bleiben bestehen

Tatsächlich wird sich in Deutschland wohl wenig ändern. So soll etwa die so genannte Vorrangprüfung durch die Arbeitsagenturen bestehen bleiben. Danach dürfen Asylsuchende bis zum vierten Jahr ihres Aufenthalts nur dann eine Arbeit annehmen, wenn sich kein Deutscher oder EU-Bürger für die Stelle findet. "Da werden die wenigsten Asylsuchenden eine Chance haben, einen Job zu ergattern", meint Bernd Mesovic. Ebenfalls bestehen bleiben, soll die Residenzpflicht. "Die Betreffenden sind nicht frei, sich dort einen Job zu suchen, wo es Arbeit gibt. Sie müssen per Gesetz an ihrem aktuellen Wohnort bleiben", so Mesovic. Das heißt konkret, dass jemand, der in Mecklenburg-Vorpommern wohnt, beispielsweise nicht spontan nach Hamburg ziehen kann, um dort eine Arbeit anzunehmen. Neben diesen gesetzlichen Regelungen gäbe es auch noch informelle Hürden bei der Arbeitssuche, wie zum Beispiel mangelhafte Sprachkenntnisse oder eben eine unzureichende Ausbildung. Wichtig wäre es daher nach Einschätzung von "Pro Asyl", Weiterqualifizierungsangebote für die Menschen zu schaffen.

Auch das Bundesinnenministerium geht nicht davon aus, dass die neue Richtlinie konkrete Auswirkungen auf die Situation in Deutschland haben wird. Insbesondere sei nicht mit einem Anstieg der Asylbewerberzahlen zu rechnen, so ein Sprecher. Ein Grund dafür liege auch in der abschreckenden Wirkung der langen Asylverfahren in der Bundesrepublik: Sie dauern aktuell durchschnittlich etwa sechs Monate. Der formelle Beschluss der Richtlinie durch den EU-Ministerrat wird im Herbst erwartet. Außerdem muss das Europäische Parlament noch zustimmen. Bis zur Umsetzung in nationales Recht können dann noch Jahre vergehen.

Asylbewerber im Wohnheim der Ausländerbehörde in Brandenburg (Foto: DW)
Asylbewerber im Wohnheim der Ausländerbehörde in BrandenburgBild: picture-alliance/dpa