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Lohnersatz

29. April 2009

Das Thema "Arbeitslosigkeit" rückt durch die Rezession wieder stärker in den Blickpunkt. Wer seinen Job verliert hat Anspruch auf bestimmte Lohnersatzleistungen. Doch wie sind sie gestaffelt?

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Kurzarbeitergeld

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten können Unternehmen für ihre Angestellten Kurzarbeit anmelden. Dadurch sollen Kündigungen vermieden werden.

Die Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten bei Kurzarbeit über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht. Dadurch sparen die Unternehmen Personalkosten. Der Verdienstausfall wird durch den Staat in gewisser Höhe ausgeglichen. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit.

So wird der Arbeitsplatz erhalten, allerdings müssen Einkommensverluste hingenommen werden. Je nach Familienstand - mit oder ohne Kinder – beträgt das Kurzarbeitergeld 60 oder 67 Prozent des letzten Nettogehaltes.

Normalerweise ist Kurzarbeit gesetzlich auf sechs Monate begrenzt. Angesichts der aktuellen Krisensituation ist es aber jetzt möglich, Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monaten zu erhalten. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz plant, dass die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes sogar auf 24 Monate ausgeweitet wird.

Insolvenzgeld

Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig und muss infolge dessen Insolvenz anmelden, bekommen Arbeitnehmer ein sogenanntes Insolvenzgeld als Ersatz für nicht erhaltene Löhne und Gehälter. Es ist auf drei Monate begrenzt und wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Die Höhe des Insolvenzgeldes allerdings ist limitiert. Die Grenze liegt zurzeit bei 5400 Euro im Monat.

Arbeitslosengeld I

Bei Jobverlust wird zunächst das so genannte Arbeitslosengeld I gezahlt. Es ist eine Versicherungsleistung. Allerdings: Betroffene müssen vorher mindestens 12 Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes I ist nicht ganz einfach. Als Faustregel gelten jedoch für Kinderlose 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I hängt vom Lebensalter und der Dauer versicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse ab. Sie reicht von sechs Monaten bis zu höchstens zwei Jahren.

Arbeitslosengeld II

Das Arbeitslosengeld II ist "die Grundsicherung für Erwerbsfähige Hilfsbedürftige", wie es im schönsten Behördendeutsch heißt. Früher sprach man schlicht und einfach von "Sozialhilfe". Umgangssprachlich ist mittlerweile oft nur von "Hartz IV" die Rede. Die neue Regelung trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Benannt wurde sie nach dem ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz, dem Leiter einer Kommission, die Reformen des Arbeitsmarktes entworfen hatte.

Das Arbeitslosengeld II soll die materiellen Grundbedürfnisse decken. Die Höhe richtet sich dabei nicht nach dem letzten Einkommen, sondern nach dem Bedarf des Leistungsempfängers. Als sogenannte Regelleistung werden zurzeit 351 Euro pro Monat gezahlt. Kinder und Jugendliche erhalten 211 beziehungsweise 281 Euro pro Monat.

Dazu kommt die Übernahme von Miete und Mietnebenkosten, wobei die Wohnung angemessen sein muss, das heißt rund 40 Quadratmeter pro Person nicht übersteigen darf. Auch wird bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II das persönliche Vermögen berücksichtigt. Denn Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat nur, wer bedürftig ist und seine Rücklagen bis auf einen bestimmten Freibetrag aufgebraucht hat. Allerdings dürfen Betroffene auch ein Auto oder selbst genutztes Wohneigentum besitzen.

Autor: Klaus Ulrich

Redaktion: Monika Lohmüller