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Artenschutz für Ferrari-Gaul

8. Juni 2004
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Einen weitreichenden Schutz vor Plagiaten oder ähnlichen Firmenlogos hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) dem Autohersteller Ferrari nach fünf Jahren Rechtsstreit eingeräumt. Ähnliche Abbildungen des schwarzen, sich aufbäumenden Pferdes mit der fliegenden Mähne und dem aufgestellten Schweif sind damit für andere Firmen tabu. Ein Hersteller von Computerspielen hatte mit einem ähnlichen Symbol seine Spielekonsole geschmückt. Ferrari klagte und bekam nun Recht. Begründung: Auch wenn das Tier deutlich anders aussehe als der italienische Hengst, würde beim Betrachter die Automarke assoziiert. Dies sei mit dem Wettbewerbsrecht nicht vereinbar.