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Artenschutz für Lebensmittel

Alexander Kudascheff10. September 2003

Die Europäer wollen die WTO-Konferenz in Cancun nutzen, um ihren Markt ein wenig zugänglicher zu machen. Aber nicht, ohne die eigenen Produkte gebührend zu schützen, wie Alexander Kudascheff erläutert.

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Eigentlich ist die europäische Union ganz zuversichtlich, was ihre Verhandlungsposition in Cancun betrifft. Natürlich wird sie ihren hoch subventionierten, gut abgeschotteten Binnenmarkt nicht einfach für die Produkte der Ärmsten der Armen öffnen. Natürlich wird sie dafür sorgen, dass es den eigenen Reisbauern oder den Zuckerrübenherstellern weiter gut geht - so wie es die Amerikaner ja auch mit ihren Baumwollfarmern tun. Soweit so schlecht.

Aber immerhin: Die EU legt eine Verhandlungsposition vor, die den europäischen Markt - diese Wohlstandsfestung - zugänglicher macht. Damit erfüllt sie ihre eigenen Forderungen, den Entwicklungsländer als beste Entwicklungshilfe den Zugang zum Markt zu ermöglichen. Aber natürlich geht die EU auch mit beinharten Forderungen und Positionen in die Verhandlungen. Und da geht es um die sogenannten "regionalen Qualitätserzeugnisse", wie es im besten Eurokratenjargon heißt.

Begehrtes Kopiermaterial

Es geht um eine Liste von Produkten, die von Produktpiraten weltweit kopiert werden - darunter so schöne europäische Dinge wie der Champagner, der St.Emilion, die Mortadella, der Gorgonzala, der Cognac, der Grappa, der Ouzo oder der Porto, der Feta, Reblochon oder Roquefort - und natürlich der Parmaschinken, selbst wenn er vorwiegend von den Backen ostholsteinischer Schweine stammt. Da kennt die EU keinen Spaß mehr - und das ist gut so. Parmaschinken ist Parmaschinken und darf ebenso wie der Champagner nicht aus Südafrika stammen.

Ganz verrückt ist, dass der Parmaschinken in Kanada nicht verkauft werden darf, weil Parmaschinken in Kanada ein kanadischer Schinken ist. Also wird die EU in Cancun und später darauf drängen, dass der Rioja nur aus Rioja und der Chianti nur aus Chianti kommen darf. Recht hat sie. Und nur die deutschen Produkte, die geschützt werden sollen - sie wirken leider bei weitem nicht so klangvoll wie Malaga oder Medoc: Es sind der Rhein-, der Moselwein und die Liebfrauenmilch.