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Auch bei Pleite bleibt UMTS-Lizenz erhalten

13. Juni 2002
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Eine UMTS-Lizenz bleibt bei Zahlungsunfähigkeit eines Anbieters vorläufig dem Unternehmen erhalten. Mit einem Insolvenzantrag werde die Gesellschaft zunächst weiter existieren, sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post am Donnerstag in Bonn. Der Streit zwischen der MobilCom AG und ihrem Gesellschafter France Télécom hatte Fragen ausgelöst, was mit einer UMTS- Mobilfunklizenz bei einer Firmenpleite passiert. MobilCom hatte im August 2000 für 8,4 Milliarden Euro gemeinsam mit France Télécom eine Konzession für den Mobilfunk der Zukunft ersteigert. Nun wollen die Franzosen die UMTS-Pläne nicht mehr weiter verfolgen und haben dadurch einen Kurssturz bei der MobilCom-Aktie ausgelöst.