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Auge um Auge …

Eckhard Tollkühn5. November 2002

Fast drei Wochen versetzten die Heckenschützen von Washington die Bürger der amerikanischen Hauptstadt in Angst und Schrecken. Nachdem die Menschenjäger gefasst wurden, verlangt die Gesellschaft nach Rache.

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Die Erleichterung war verständlich, als die Täter hinter Schloss und Riegel saßen. Verständlich auch der Ruf nach angemessener Bestrafung für die heimtückischen und abscheulichen Morde. Aber angemessen in den USA ist hier nur eins: Die Todesstrafe. Darüber gibt es erst gar keine Diskussion. Im Gegenteil. Unmittelbar nachdem die Täter in polizeiliches Gewahrsam kamen, begannen die Staatsanwaltschaften der betroffenen Rechtsbezirke mit dem Buhlen um die Vorherrschaft bei der Anklageerhebung.

Getrieben wurden die Juristen dabei von der Angst, irgendjemand könnte auf die Idee kommen "nur" eine lebenslängliche Haftstrafe zu fordern. Unter den betroffenen Rechtsbezirken hat nur die Stadt Washington keine Todesstrafe in ihrem Sühne-Repertoire.

Einen schweren Schock erlebten die Verfechter der Todesstrafe als sich der Staatsanwalt des Bezirks Montgomery im Bundesstaat Maryland mit den ersten rechtlichen Schritten gegen die mutmaßlichen Täter vordrängte. Es stimmt, Montgomery hatte die meisten Todesopfer zu beklagen, aber Maryland hatte schon seit Jahren keine Hinrichtung mehr praktiziert und die Todesstrafe für jugendliche Straftäter ist in dem Bundesstaat eh illegal. Das würde ja bedeuten, dass der zweite Sniper, John Lee Malvo, mit dem Leben davon kommen könnte, da er erst 17 Jahre alt ist.

Makaberer Konkurrenzkampf

Prompt meldeten sich die Staatsanwälte aus Virginia zu Wort, um allen die Angst zu nehmen, die "Weicheier" hätten hier allein das Sagen. Neben Texas ist Virginia der blutrünstigste Rechtsstaat. Nirgendwo werden mehr Menschen hingerichtet als in diesen beiden Bundesstaaten. Auch mit jugendlichen Mördern wird hier kurzer Prozess gemacht. Acht waren es in den vergangenen vier Jahren in Texas, drei in Virginia. Um sicherzugehen, dass die Täter ihre "gerechte Todesstrafe" erhalten, will nun auch die Bundesregierung noch mitmischen und Muhammad und Malvo wegen mörderischer Erpressung anklagen, ein Verbrechen auf das die Todesstrafe steht.

Der makabre Konkurrenzkampf um die drakonischste Strafe ist aber selbst in den USA nicht unumstritten, zumindest wenn es um John Lee Malvo geht. Wenige Tage bevor die beiden festgenommen wurden, hatten sich vier der neun Richter des Obersten Gerichtshofes gegen die Hinrichtung von jugendlichen Straftätern ausgesprochen. Meinungsumfragen vor der Mordserie zeigten, die meisten Amerikaner befürworten die Todesstrafe erst ab 18 Jahren. Fünf Bundesstaaten haben die Todesstrafe für jugendliche Täter schon abgeschafft.

Ausschlaggebend ist dabei das Alter zur Tatzeit. Neurologische Befunde haben gezeigt, dass ein jugendliches Gehirn noch nicht voll entwickelt ist und Jugendliche daher die Konsequenzen ihres Handelns nicht wie ein Erwachsener überblicken können. Die Tendenz in den USA ging dahin, die Bestrafung eines jugendlichen Täters mit dem Tode als "ungewöhnlich und grausam" anzusehen. "Cruel and unusual punishment" ist aber nach der amerikanischen Verfassung untersagt.

Nach diesem Schritt in die richtige Richtung gibt es jetzt anscheinend wieder einen Schritt zurück. Es mag moralisch falsch sein, für Malvo die Todesstrafe zu fordern, aber politisch korrekt ist es allemal, besonders vor den wichtigen Kongresswahlen.