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Ausbau des Frankfurter Flughafens genehmigt

21. August 2009

Der Frankfurter Flughafen darf vergrößert werden. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Er kippte aber die geplante Nachtflugregelung. Das Echo ist überaus kontrovers.

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Eine Maschine der chinesischen Fluggesellschaft China Airlines hebt vom Frankfurter Flughafen ab (Archivfoto: AP)
Der Ausbau des Frankfurter Flughafens soll mehr Starts und Landungen ermöglichenBild: AP

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Freitag (21.08.2009) den milliardenschweren Ausbau des Frankfurter Flughafens erlaubt. Allerdings forderten die Richter das Land Hessen auf, die bisherige Nachtflugregelung für die Zeit zwischen 23.00 und 05.00 Uhr zu ändern.

Grünes Licht gab das Gericht für den Weiterbau der vierten Landebahn und eines dritten Terminals. Die vier Milliarden schwere Ausbauplan der Betreibergesellschaft Fraport ist seit Beginn heftig umstritten. Nach ihren Angaben ist er das größte private Investitionsvorhaben in Europa. Kern ist der Bau der 2800 Meter langen Nordwest-Startbahn, die erstmals parallele Starts und Landungen ermöglichen soll. Die Bahn soll 2011 fertig sein.

Eine Computersimulation zeigt die zukünftigen Ausmaße der neuen Nordwest-Landebahn (Foto: dpa)
Eine Computersimulation zeigt die zukünftigen Ausmaße der neuen Nordwest-LandebahnBild: picture alliance / dpa

Die Zahl der Flugbewegungen auf dem größten deutschen Flughafen soll durch den Ausbau von rund 80 auf über 120 pro Stunde steigen. Geplant ist außerdem eine Werft für das neue Langstrecken-Flugzeug A380. Bislang zählt der Flughafen jährlich etwa 50 Millionen Fluggäste und arbeitet am Rand seiner Kapazität. Befürworter erhoffen sich 40.000 neue Arbeitsplätze.

Gestalterische Planungsfreiheit bestätigt

Der VGH wies sämtliche Musterklagen ab, soweit sie sich gegen den Ausbau an sich richteten: Grundsätzliche Bedenken stünden dem nicht entgegen. Mit dem Bau der neuen Landebahn werde einem aktuellen Kapazitätsengpass begegnet. "Mit dem Ausbau wird der Luftverkehrsstandort Frankfurt als Drehkreuz des internationalen Flugverkehrs gesichert und gestärkt", hieß es im Urteil.

Im öffentlichen Interesse lägen auch wirtschaftliche Effekte, die mit dem Projekt ausgelöst würden. Zu Recht habe das Wirtschaftsministerium dem öffentlichen Interesse den Vorrang vor der Nachbarschaft eingeräumt, die durch den Fluglärm betroffen ist. Das sei ein "Kernbereich der planerischen Gestaltungsfreiheit", in den das Gericht nicht eingreifen dürfe. Damit scheiterte der Versuch von elf Städten, Unternehmen und Umweltschutzorganisationen, den Ausbau gänzlich verbieten zu lassen.

Nachtflugregelung gekippt

Ein Umweltschützer klettert auf einen Baum im Kelsterbacherwald nahe des Frankfurter Flughafens
Umweltschützer protestierten mit einem Hüttendorf im Kelsterbacher Wald gegen den geplanten FlughafenausbauBild: DW/Benjamin Braden

Erfolgreich waren die Ausbau-Gegner dagegen mit ihren Klagen gegen die Nachtflugregelung. Bisher erlaubt das hessische Wirtschaftsministerium 17 Flüge in der sogenannten Kernnacht zwischen 23.00 und 05.00 Uhr. Auf die Nachtruhe muss den VGH-Richtern zufolge jedoch besonders Rücksicht genommen werden - die 17-Flüge-Regelung trage dem nicht ausreichend Rechnung.

Das letzte Wort wird voraussichtlich das Bundesverwaltungsgericht haben. Die klagenden Kommunen können in Leipzig in Revision gehen. Mehrere Kläger haben dies bereits angekündigt.

Lob und Tadel für den Richterspruch

Die Entscheidung löste ein widersprüchliches Echo aus. Der Flughafenbetreiber Fraport begrüßte die Genehmigung des Ausbaus. Er sprach von "einem guten Tag für die deutsche Luftverkehrswirtschaft und die Zukunft der Region im europäischen Standortwettbewerb".

Scharfe Kritik kam von der Lufthansa, die vor Gericht mit ihrer Forderung nach mehr Nachtflügen scheiterte. "Der Flughafen Frankfurt wird damit konsequent von den globalen Luftfrachtströmen abgenabelt", sagte Konzernsprecher Peter Schneckenleitner. Die Entscheidung werde für den Exportweltmeister Deutschland und speziell für Lufthansa Cargo "massive negative Auswirkungen" haben: Der größte europäische Luftfracht-Flughafen werde damit "ins Abseits katapultiert".

"Schallende Ohrfeige"

Hessens Ministerpräsident Roland Koch (Foto: dpa)
Er ist zufrieden mit dem Urteil: Ministerpräsident Roland Koch (CDU)Bild: picture-alliance / dpa

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch zeigte sich zufrieden und sprach von einer "wirklich historischen Entscheidung". Erstaunt zeigte sich der CDU-Politiker aber von der Entscheidungen zur Nachtflug-Regelung: "Das ist eine Abkehr von den bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts."

Die SPD in Hessen begrüßte das Urteil ebenfalls, allerdings aus anderen Gründen. Es bedeute "grünes Licht für den Ausbau und ein Stoppschild für Kochs Wortbruch beim Nachtflugverbot", sagte SPD-Landeschef Thorsten Schäfer Gümbel. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sprach in punkto Nachtflüge von einer "schallenden Ohrfeige" für die Landesregierung. Genauso äußerten sich auch die Grünen. (kle/wga/ap/dpa/afp/epd)