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Auschwitz-Buchhalter Gröning hofft auf Gnade

15. Januar 2018

Dem 96-Jährigen droht bald eine Ladung zum Haftantritt. Wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen soll der frühere SS-Mann für vier Jahre ins Gefängnis.

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Deutschland Oskar Gröning Prozess in Lüneburg
Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Der im Lüneburger Auschwitz-Prozess verurteilte Oskar Gröning (Archivbild) hat ein Gnadengesuch eingereicht. Der Schritt ist für den 96-Jährigen die letzte Gelegenheit, einen Antritt der Haftstrafe juristisch abzuwenden. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg bestätigte einen Bericht des Norddeutschen Rundfunks, wonach ein entsprechendes Verfahren anhängig ist.

Ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums sagte, über das Gnadengesuch müsse die Staatsanwaltschaft entscheiden. Sollte es abschlägig beschieden werden, müsste es dem Ministerium vorgelegt werden. Eine aufschiebende Wirkung, etwa um den Haftantritt zu verhindern, habe ein solches Gesuch jedoch nicht.

Freiwilliger der Waffen-SS

Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Der frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte eingeräumt, im nationalsozialistischen Konzentrationslager Auschwitz von 1942 bis 1944 dem Verwaltungspersonal angehört zu haben. Er zählte Geld aus dem Gepäck der Verschleppten und leitete es weiter. Im Prozess hatte er mehrfach seine Reue bekundet.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im September 2016. Ende Dezember 2017 war er mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter erklärten in ihrem Beschluss, Grönings hohes Lebensalter sei für sich genommen nicht ausreichend, um "von der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs abzusehen". Aufgrund der eingeholten Gutachten sei nicht erkennbar, dass bei einem Vollzug der Strafe seine Chance, wieder in Freiheit zu gelangen, "von vornherein entfällt oder sich auf einen von Siechtum und Todesnähe gekennzeichneten Lebensrest reduziert".

jj/HF (dpa, afp)