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Ausgebrannt: <br>Software-Hersteller und das neue Urheberrecht

Andreas Noll3. September 2003

Das neue Urheberrecht stößt nicht nur bei Internet-Nutzern auf Protest. Auch Teile der Software-Industrie fürchten um ihre Zukunft.

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Bald illegal: Spielfilme auf selbst gebrannten DVDs.Bild: AP

Routiniert und zielsicher steuert Holger Gerstmeier auf das Hochregal in der Mitte der kleinen Lagerhalle zu. Zwei Meter über dem Boden, da wo Zehntausende von CDs lagern, greift sein Hubwagen nach einer großen Palette mit Computerprogrammen. Noch darf das Ulmer Softwareunternehmen S.A.D. Programme wie MovieJack, GameJack oder CDRWIN verkaufen. Wenn aber in wenigen Tagen in Deutschland das neue Urheberrecht in Kraft tritt, werden die meisten Programme mit einem Schlag illegal.

Berichterstattung über Kopierschutz verboten

Denn MovieJack und CDRWIN sind Programme aus dem so genannten Recordingbereich: Kopiersoftware, mit der man so genannte 1:1-Kopien erstellen kann. Auch, und das ist das Problem, von kopiergeschützten Musik-CDs und DVDs. Das neue Urhebergesetz verbietet die Umgehung von Kopierschutzmechanismen rigoros. Und so müssen Journalisten, die Tipps zur Umgehung solcher Sicherheitsmaßnahmen geben, und Softwarehersteller von Kopierprogrammen mit empfindlichen Strafen rechnen.

Allerdings, und vor allem da sieht man bei S.A.D. in Ulm ein Problem, ist es für einen Softwarehersteller gar nicht möglich, Kopiersoftware herzustellen, mit der man ausschließlich ungeschützte Musik-CDs kopieren kann. Kopierschutzmechanismen im Musikbereich setzen auf künstliche Fehler auf den CDs, die viele Computer-CD-Laufwerke zum Absturz bringen.

Produktlinien werden eingestellt

Mittlerweile haben die Hersteller solcher Laufwerke allerdings mit automatischen Fehlerkorrekturen reagiert. Die Voraussetzungen zur Umgehung des Kopierschutzes schaffen daher gar nicht so sehr die Kopierprogramme, sondern vielmehr die Gerätehersteller. Das glaubt der leitende Produktmanager von S.A.D., Robert Knapp. Weil sein Unternehmen denn auch gar nicht in der Lage ist, ein mit den neuen Gesetzen konformes CD-Kopierprogramm zu liefern, stellen die Ulmer diese Produktlinie ganz ein. Im DVD-Bereich dagegen genügen geringfügige Änderungen an der Software, um damit keine kopiergeschützten DVDs mehr vervielfältigen zu können.

Geordneter Rückzug

Doch bevor die rund 20 Mitarbeiter des Mittelständlers mit dem Verkauf der neuen Programme anfangen können, gilt es den geordneten Rücktransport zu organisieren. Gehen sonst täglich Paletten mit Software aus Ulm an die Kunden, ist es in den letzten Tagen genau umgekehrt. Weil niemand genau weiß, wann der Bundespräsident das verabschiedete Gesetz unterschreibt und es dann einen Tag später in Kraft tritt, setzen die Händler auf Sicherheit.

Seit Ende Juli kommen daher jeden Tag Retourlieferungen der großen Kaufhäuser zurück nach Ulm. Dort müssen dann Waren im Wert von mehreren Hunderttausend Euro geschreddert und vernichtet werden, klagt Robert
Knapp. Auch der Abbau von Arbeitsplätzen scheint nicht ausgeschlossen, obwohl der Hersteller von Kopiersoftware in den vergangenen Monaten auch viele Computerspiele entwickelt hat, die einen Teil des wegbrechenden Umsatzes wieder auffangen sollen.

"Wir fühlen uns enteignet"

Doch ganz kampflos möchte Knapp diesen bitteren Weg nicht beschreiten. Seine Hoffnungen liegen nun auf einer Klage beim Bundesverfassungsgericht. Derzeit lässt seine Firma ein Rechtsgutachten erarbeiten, das die Chancen einer solchen Klage in Karlsruhe ausloten soll. Die Vorwürfe an den Gesetzgeber sind dabei klar umrissen: "Wenn man uns schon verbietet, eine komplette Produktpalette nicht mehr zu verkaufen, dann darf dies nicht entschädigungslos geschehen. Wenn man es tut, dann darf es nicht ohne Fristen geschehen. Wir sind gezwungen, unsere Produkte sofort aus dem Handel zu nehmen. Das kann nicht sein".