1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Ausschuss der Regionen

28. November 2002
https://p.dw.com/p/2t61
Auch seine Region soll in der EU gehört werden: baskischer SchäferBild: AP

Der Ausschuss der Regionen ist die jüngste Institution der Europäischen Union. Er wurde durch den Maastrichter Vertrag geschaffen und besteht aus 222 Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften. Die Mitglieder - meist Bürgermeister oder Landräte - werden vom Rat auf Vorschlag der jeweiligen Mitgliedsstaaten durch einstimmigen Beschluss auf vier Jahre ernannt. Der Ausschuss wird vom Rat oder der Kommission zu regional relevanten Fragen, z.B. aus den Bereichen Bildung, Kultur oder Gesundheitswesen gehört und kann aus eigener Initiative Stellungnahmen abgeben. Damit soll denjenigen Gehör verschafft werden, die unmittelbar sehen, wie sich die EU-Politik und das EU-Recht im Alltag der Bürger auswirken. Der Ausschuss gilt seit seiner ersten Sitzung 1994 als energischer Verfechter des so genannten Subsidiaritätsprinzips. Das besagt, dass Entscheidungen stets auf der niedrigmöglichsten Verwaltungsebene, also immer möglichst nahe am Bürger, zu treffen sind. Bisher befasste sich der Ausschuss unter anderem mit Fragen zu Leitlinien für ein transeuropäisches Flughafennetz, zur Entwicklung des ländlichen Tourismus sowie dem kommunalen Wahlrecht für EU-Bürger.