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Bürger verlangen immer häufiger Einblick

Marcel Fürstenau24. April 2012

Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet Ministerien und Behörden zu mehr Transparenz. Wer davon profitieren will, muss einen Antrag stellen. Das Interesse wächst stetig. Trotzdem bleibt vieles geheim.

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Eine Frau sitzt in Straubing hinter Akten und einem Stempelhalter, während sie telefoniert. Das Bild soll oft zurückhaltenden Umgang mit Akten zum Ausdruck bringen. dpa - Bildfunk+++
Bild: picture-alliance/dpa

Fast 3300 Anträge auf Informationszugang wurden 2011 deutschlandweit gestellt, sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, in Berlin. Das sind mehr als doppelt so viel wie in den Jahren seit 2008, als sich die Zahl im Bereich von 1500 eingependelt hatte. Der rasante Anstieg steht offenkundig in einem engen Zusammenhang mit der Finanzkrise. Annähernd 1200 Anträge zu diesem Themenkomplex gingen beim Bundesfinanzministerium und seinen untergeordneten Behörden ein, sagte Schaar bei der Vorlage seines dritten Tätigkeitsberichtes, der alle zwei Jahre erscheint.

Die Verfünffachung der Anträge zur Finanzaufsicht könne ein Hinweis darauf sein, dass viele sich im Zuge der Bankenkrise geprellt fühlende Bürger Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen wollten, vermutet der Bundesbeauftragte. Allerdings scheitern, unabhängig vom Anlass, zahlreiche Begehren auf Herausgabe von Informationen bereits im Ansatz. Laut Schaar wird lediglich die Hälfte der Anträge positiv beschieden. Wer sich damit nicht abfinden will, kann sich beim vom Parlament gewählten Bundesbeauftragten beschweren. Diese Möglichkeit haben nach seinen Angaben im vergangenen Jahr 127 abgewiesene Antragsteller gewählt. In etwa einem Drittel der Fälle seien die Beschwerden erfolgreich gewesen.

Angela Merkel musste Gästeliste veröffentlichen

Für Schlagzeilen sorgte 2011 ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes. Zwei Kläger wollten wissen, welche Gäste die deutsche Regierungschefin Angela Merkel im Frühjahr 2008 zu einem Abendessen ins Kanzleramt eingeladen hatte. Anlass für die hochrangig besetzte Runde war der 60. Geburtstag des damaligen Chefs der Deutschen Bank, Josef Ackermann, gewesen. Die Antragsteller begründeten ihr Interesse unter dem Eindruck der Bankenkrise mit möglichen Verflechtungen von Wirtschaft und Politik. Das Gericht folgte dem Ansinnen der Kläger, die Gästeliste musste freigegeben werden. Ein anderer Antrag, der auf die Veröffentlichung des Terminkalenders der Bundeskanzlerin abzielte, scheiterte hingegen.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, posiert am Dienstag (24.04.12) in Berlin im Haus der Bundespressekonferenz. (Foto: Timur Emek / dapd)
Insgesamt zufrieden: Peter SchaarBild: dapd

Insgesamt bewertet Peter Schaar die zunehmende Akzeptanz des Informationsfreiheitsgesetzes positiv. Das Interesse der Bevölkerung an Transparenz nehme deutlich zu, sagte der Bundesbeauftragte. Beleg dafür seien unter anderem die Erfolge der Piratenpartei, die bereits in zwei Landtage eingezogen sind und in Umfragen derzeit Werte von knapp 15 Prozent erzielen. Er teile allerdings nicht die Behauptung der Piraten, in der Demokratie habe man es allgemein mit "Mauschelprozessen" zu tun.

Schaar kritisiert Pläne des Wirtschaftsministers

Kein Verständnis hat Schaar für Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, die beim Bundeskartellamt vorgesehene Markttransparenzstelle vom Informationsfreiheitsgesetz auszunehmen. Sinn und Zweck dieser vom freidemokratischen Wirtschaftsminister Philipp Rösler angeregten Institution ist eine bessere Überwachung der Mineralöl-Konzerne, die seit langem im Verdacht stehen, systematisch Preise abzusprechen. Warum bei dieser schon dem Namen nach der Transparenz verpflichteten Stelle keine Anträge auf Informationsherausgabe möglich sein soll, leuchtet Schaar nicht ein.

Im internationalen Vergleich hat Deutschland aus Sicht des Bundesbeauftragten bei der Informationsfreiheit noch erheblichen Nachholbedarf. So gebe es in Großbritannien und zahlreichen anderen Staaten weniger Möglichkeiten, unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die Auskunft zu verweigern. Mit diesem Argument verweigerte der Berliner Senat lange die Offenlegung von Verträgen, die mit privaten Anteilseignern an den Wasserbetrieben geschlossen worden waren.

Berliner Senat lenkte ein

Am Ende lenkte die Berliner Landesregierung doch ein. Entscheidend war allerdings weniger das Informationsfreiheitsgesetz, als das Engagement einer Bürgerinitiative. Die sammelte erfolgreich Unterschriften für ein Volksbegehren. Bevor es dann zu einem Volksentscheid kommen konnte, entschieden sich die verantwortlichen Politiker dann doch lieber, die Verträge offenzulegen. Vorher hatte es immer geheißen, die Geheimhaltungsklauseln in den Verträgen könnten nicht einseitig gekündigt werden.