Bahn muss auch Auskunft über Züge der Konkurrenz geben
18. Dezember 2002Anzeige
Im Streit um die Fahrplanauskünfte der Deutschen Bahn hat der größte private Konkurrent Connex einen weiteren juristischen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin erließ nach Angaben vom Mittwoch eine Einstweilige Verfügung, wonach die Bahn in ihrer Telefonauskunft sowie im Internet über eine Connex-Verbindung zwischen Gera und Rostock informieren muss. Der Antrag auf Aufnahme der Verbindung in die gedruckten Fahrpläne wurde dagegen vorläufig abgewiesen. Die Bahn kündigte Berufung an.