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Bald bessere Hilfen für Missbrauchsopfer?

24. Mai 2011

Ein Jahr ist wenig Zeit. Etwa für die Opfer sexuellen Missbrauchs – sie leiden ihr Leben lang an den Folgen. Wie kann man ihnen helfen? Das hat sich die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung gefragt. Ein Jahr lang.

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Symbolbild Kindesmissbrauch
Bild: BilderBox

Christine Bergmann ist SPD-Politikerin und ehemalige Bundesfamilienministerin. Als so genannte Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung hat sie sich zusammen mit einem Team von rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Fälle angesehen, die ihr vorgetragen wurden. Fälle von sexuellem Missbrauch in Kirchen, Schulen, Sportvereinen und in der Familie. Herausgekommen ist ein Abschlußbericht von 300 Seiten. Empfehlungen für einen Runden Tisch, die Christine Bergmann am Dienstag (24.05.2011) in Berlin vorstellte.

Ein staatlicher Fonds

Beauftragte wie Frau Bergmann haben wenig Einfluss. Und so lautet denn auch eine der griffigsten Formulierungen, die ihrem Bericht zu entnehmen ist: Es müsse einen staatlichen Fonds für Therapiehilfen sowie eine Form von Genugtuung geben, sofern die Taten in einer Institution geschehen sind.

Christine Bergmann, SPD-Politikerin (Foto: dpa)
Christine Bergmann, Beauftragte der BundesregierungBild: picture-alliance/dpa

Der Bund müsse einen "Topf" mit Geld füllen, aus dem Therapien und Beratung für Opfer bezahlt werden könnten. Es solle aber keine pauschalen Entschädigungssätze geben. Eine unabhängige Stelle, die mit Experten besetzt sein soll, könne die Plausibilität der schriftlichen Anträge der Betroffenen prüfen und dann entscheiden, ob gezahlt wird. "Keiner kann sagen, wie viel es sein wird", sagte Frau Bergmann. Eine Therapie von 50 Stunden koste etwa 5000 Euro.

"Keiner kann sagen, wie viel es sein wird"

Nachbesserungen forderte Frau Bergmann auch im rechtlichen Bereich. Eine Reform des Opferentschädigungsgesetzes sei dringend erforderlich. Ein Entwurf dafür wurde bereits vom Kabinett verabschiedet, Ende Mai berät der Bundesrat über die Vorlage. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche auf 30 Jahre verlängert wird. Derzeit gelten drei Jahre.

Symbolbild Priester mit Rosenkranz (Foto: dpa)
Besonders die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche hatten für Empörung gesorgtBild: picture-alliance/dpa

Rund 13.000 Briefe und 2000 Anrufe von Betroffenen und ihren Angehörigen gingen bei der Bundesbeauftragten ein. Die SPD-Politikerin wird diese Aufgabe nur noch bis Ende Oktober wahrnehmen. "Danach muss es weitergehen", sagte sie.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, Familienministerin Schröder und Bildungsministerin Schavan (Foto: dpa)
Sie leiten den Runden Tisch: die Ministerinnen Leutheusser-Schnarrenberger, Schröder und SchavanBild: picture alliance / dpa

Damit wäre man wieder bei dem Runden Tisch, für den Bergmann ihre Empfehlungen erarbeitet hat. Denn der wird sich noch etwas länger mit der Thematik befassen. Er hatte seine Arbeit im April 2010 aufgenommen, nachdem immer wieder Missbrauchsfälle an Schulen und kirchlichen Einrichtungen ans Licht gekommen waren. Die katholische Kirche hatte als Reaktion darauf beschlossen, Missbrauchsopfern 5.000 Euro zu zahlen, in sehr schweren Fällen auch mehr. 500.000 Euro wollte die Kirche in einen eigenen Präventionsfonds investieren.

Dem Runden Tisch Missbrauch gehören rund 60 Vertreter aus Politik, Kirche und Gesellschaft an. Den Vorsitz haben Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Familienministerin Kristina Schröder und Bildungsministerin Annette Schavan (beide CDU). Sie haben schon etwas mehr Einfluss.

Autor: Marko Langer (epd, KNA, dapd)
Redaktion: Martin Schrader

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