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Bankrott-Anklage gegen Schlecker

14. April 2016

Anton Schlecker führte einst ein Drogerie-Imperium. Ob nach der Pleite der ehemals größten Drogeriekette Europas ein Verfahren eröffnet wird, muss jetzt das Landgericht Stuttgart entscheiden.

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Anton Schlecker
Bild: picture-alliance/dpa

Die Pleite der Drogeriemarkt-Kette Schlecker hat für den Firmengründer und seine Familie ein strafrechtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhob am Donnerstag gegen den 71-jährigen Anton Schlecker Anklage wegen Bankrotts. Auch seine Frau Christa und seine beiden Kinder Lars und Meike sollen sich vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft dem ehemaligen Milliardär vor, vor der Insolvenz vor vier Jahren in 36 Fällen Vermögenswerte beiseite geschafft zu haben, obwohl ihm klar gewesen sei, dass die einst größte deutschen Drogeriekette vor der Zahlungsunfähigkeit stehe. Insgesamt geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft um mehrere Millionen Euro. Seine Frau und die Kinder sollen ihm dabei geholfen haben.

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Auch Wirtschaftsprüfer im Visier

Auf der Anklagebank wollen die Staatsanwälte auch zwei Wirtschaftsprüfer der Stuttgarter Prüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) sehen. Sie sollen Bilanzen für 2009 und 2010 testiert haben, obwohl sie erkannt hätten, dass Schlecker diese manipuliert habe. Anton Schlecker selbst habe im Zusammenhang damit auch vor dem Insolvenzgericht gelogen. EY wollte sich dazu am Donnerstag nicht äußern. Ob das Verfahren eröffnet wird, muss nun die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart entscheiden. Das dürfte mehrere Wochen dauern.

Dreijährige Ermittlungen

Die Stuttgarter Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität ermittelte drei Jahre lang im Fall Schlecker. Auf Bankrott steht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Bei besonderes schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft - das trifft nach dem Bericht des "Handelsblatts" auf gleich dreizehn "Bankrott"-Straftaten Schleckers zu. Europas ehemals größte Drogeriekette Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet.

Infolge der Pleite hatten mehr als 25.000 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verloren, 11.000 davon in Deutschland. Das Handelsunternehmen aus Baden-Württemberg hatte zu seinen Bestzeiten rund 9000 Märkte im In- und Ausland. Vielen der sogenannten "Schlecker-Frauen" fiel es schwer, eine neue Stelle zu finden. Wenn eine Insolvenz droht oder kurz bevorsteht, darf ein Eigentümer seinem Unternehmen keine Finanzmittel mehr entziehen, damit die Gläubiger nicht geschädigt werden. Tut er es doch, wird das juristisch als Bankrott bezeichnet. In 13 der 36 Fälle, die die Staatsanwaltschaft ermittelt haben will, geht es um Bankrott in einem besonders schweren Fall. Darauf steht in jedem Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren.

Keine GmbH

Schleckerhatte seinen Milliarden-Konzern in Ehingen bei Ulm als "eingetragener Kaufmann" geführt, Privat- und Firmenvermögen waren damit nicht getrennt. In den Jahren vor der Pleite hatte er Immobilien und andere Firmenteile an seine Kinder und an seine Ehefrau verkauft oder verschenkt. Bei Schlecker war es zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits seit Jahren abwärts gegangen.

Die Logistiktochter, die die einst 3000 Filialen mit Waren belieferte, wurde von Schleckers Kindern Meike und Lars geführt. Die Ermittler werfen ihnen vor, noch mehrere Millionen Euro angeblichen Gewinn herausgezogen zu haben, als das Unternehmen längst überschuldet war. Auch Schleckers Ehefrau habe Geld bekommen, das ihr nicht zustand. Ein Logistikzentrum in Österreich hatte Schlecker nur sechs Tage vor Anmeldung der Insolvenz für 2,5 Millionen Euro an die Kinder verkauft.

Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz hatte die Vermögensübertragungen bereits 2013 erfolgreich angefochten. Nach dem Insolvenzrecht müssen solche Geschäfte in der Regel rückgängig gemacht werden, wenn sie innerhalb von vier Jahren vor der Insolvenz über die Bühne gehen. Schleckers zahlten 10,1 Millionen Euro, die an die Gläubiger flossen. Im Gegenzug durfte die Familie unter anderem ihr luxuriöses Anwesen in Ehingen behalten.

ul/hb/wen (rtr, dpa)