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Politik

Bayern muss deutsch bleiben

2. Januar 2017

Der Freistaat Bayern geht gerne Sonderwege. Aber es gibt Grenzen, stellt jetzt das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich fest.

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Bayern in Tracht auf dem Oktoberfest in München
Bayern in Tracht auf dem Oktoberfest in München Bild: picture alliance/dpa/R. Peters

Über rund 300 Verfassungsbeschwerden musste das höchste deutsche Gericht im vergangenen Jahr entscheiden. Als vorletzte stand Mitte Dezember das Begehren eines Herrn S. zur Entscheidung an, den Weg für eine Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik freizumachen. Einem Gremium von drei Richtern genügten vier Textzeilen, um den Antrag abzuschmettern: Bayern gehört zu Deutschland und muss ein Teil Deutschlands bleiben!

Wie das Bundesverfassungsgericht jetzt mitteilte, entschieden die Richter einstimmig, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung abzunehmen - mit einer Begründung, die einem Bajuwaren, für den nördlich des Mains nur "Saupreissn" leben, nicht unbedingt gefallen dürfte: Die Bundesrepublik Deutschland sei ein "auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes" beruhender Nationalstaat.

Abspaltung verfassungswidrig

Die einzelne Bundesländer seien keine "Herren des Grundgesetzes". "Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung", heißt es in dem Beschluss der Verfassungsrichter. Dass bedeutet: Einen "Bayxit" nach dem Vorbild des "Brexit" kann und darf es nicht geben.

Beschwerdeführer S. hatte die Zulassung für eine Volksabstimmung in Bayern über den Austritt des Bundeslandes aus der Bundesrepublik Deutschland verlangt. Als diese abgelehnt wurde, zog er vor das Bundesverfassungsgericht. Im Freistaat wirbt die nicht im Landtag vertretene Bayernpartei für einen Austritt des Landes aus der Bundesrepublik. 

Staatsrechtlern zufolge gibt es im Grundgesetz keinen Artikel, der ein Ausscheiden eines Landes aus der Bundesrepublik regelt. Sollte eine Landesregierung einen Austritt wünschen, müssten darüber vermutlich alle anderen Länder der Bundesrepublik befinden.

FC Bayern in der Bayernliga

Eine Folge seines Wunsches nach bayerischer Souveränität hat Herr S. womöglich nicht bedacht. Hätte seine Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt und hätten dann die Bayern in einer Volksabstimmung für einen "Bayxit" gestimmt - der FC Bayern München hätte nie wieder deutscher Fußballmeister werden können sondern müsste in der Bayernliga spielen.

wl/kle (dpa, epd, bvg)