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Befangenheitsanträge im NPD-Verfahren abgelehnt

1. März 2016

Im NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Einwände der rechtsextremen Partei zurückgewiesen. Die NPD-Anwälte hatten auch die Einstellung des Verfahrens gefordert - mit bekannten Argumenten.

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Die Richter des Verfassungsgerichts (Foto: rtr)
Bild: Reuters/K. Pfaffenbach

Weil sie sich als CDU-Politiker mehrfach negativ über die NPD geäußert hatten, wollte NPD-Anwalt Peter Richter den früheren saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller und den ehemaligen Thüringer Innenminister Peter Huber für befangen erklären lassen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Anträge ebenso ab wie weitere Besetzungsrügen der NPD-Anwälte.

NPD-Anwälte zweifeln V-Mann-Abschaltung an

Politische Äußerungen seien Verfassungsrichtern "nicht grundsätzlich" verwehrt, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zur Begründung. Das freie Wort könne ihnen nicht abgesprochen werden. Dies gelte umso mehr, wenn dies vor ihrem Amtsantritt und in einem politischen Amt geschehen sei.

Die NPD hatten gleich zu Beginn der Gerichtssitzung auch die Einstellung des Verbotsverfahrens gegen die Partei gefordert. Es gebe keine Beweise dafür, dass die V-Leute der Verfassungsschutzbehörden tatsächlich abgeschaltet worden seien, erklärte NPD-Anwalt Richter in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Bestätigungen der Länder dazu halte er nicht für glaubwürdig. Das erste Verbotsverfahren war 2003 gescheitert, weil V-Leute in den Führungsgremien der NPD mitgearbeitet hatten.

"Ein Verbot - ein zweischneidiges Schwert"

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bezeichnete zum Auftakt ein Parteiverbot als "ein scharfes, zweischneidiges Schwert", das mit Bedacht einzusetzen sei. "Es schränkt die Freiheit ein, um Freiheit zu bewahren", sagte Voßkuhle. Jedes Verbotsverfahren sei eine "ernsthafte Bewährungsprobe für den freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaat".

Die müdliche Verhandlung der Karlsruher Richter ist zunächst auf drei Tage angesetzt. Mit einer Entscheidung wird erst in einigen Monaten gerechnet. Die Bundesländer hatten den neuerlichen Verbotsantrag über den Bundesrat im Dezember 2013 eingereicht.

Andreas Voßkuhle (Foto: rtr)
Andreas VoßkuhleBild: Reuters/K. Pfaffenbach

Maas fordert klare Haltung gegen radikale Hetze

Unabhängig von der Entscheidung des Verfassungsgerichts wies Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) darauf hin, es bleibe eine Daueraufgabe für Politik und Zivilgesellschaft, eine klare Haltung gegen radikale Hetze zu zeigen.

Auch Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) warnte vor falschen Erwartungen: "Selbst wenn es gelingt, diese Partei zu verbieten, sind wir das gesellschaftliche Problem nicht los", sagte sie. Auf Einladung von Maas wollen die Justizminister der Länder am 17. März über Strategien gegen Extremismus beraten.

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist bisher nur zweimal eine Partei verboten worden: 1952 die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die als stalinistisch eingeordnete Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

se/cw/cr (dpa, afp, rtr)