Behörden erhalten Einsicht in Konten
24. März 2005Anzeige
Die Finanzämter und über diese auch die Sozialbehörden dürfen wie geplant ab 1. April auf Kontendaten der Bürger zugreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen die Neuregelung abgelehnt. Zwar sei der Ausgang des Hauptverfahrens noch offen, bis dahin müsse aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürger hinter dem Ziel zurücktreten, Steuerlasten und Sozialleistungen gerechter zu verteilen. Durch das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" sollen die Finanzämter Zugriff auf die Daten von 500 Millionen Bankkonten und Wertpapierdepots bekommen.