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Bei Steuerbetrug ab einer Million gehts ins Gefängnis

7. Februar 2012

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt mehr: Wer in Deutschland Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

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Bild: picture alliance/PHOTOPQR/OUEST FRANCE

Schluss mit lustig. Nichts mehr mit Verurteilungen auf Bewährung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Bewährungsstrafe für einen Geschäftsmann aus Augsburg auf. Der Mann hatte insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen und war zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Bei Steuerhinterziehung von über einer Million könne nur bei besonders "gewichtigen Milderungsgründen" Bewährung ausgesprochen werden, sagte der Vorsitzende Richter Armin Nack. Diese hätten im konkreten Fall nicht vorgelegen.

Damit folgte der BGH der Revision der Staatsanwaltschaft, die die Bewährungsstrafe als nicht mehr schuldangemessen angegriffen hatte. Das Strafmaß muss nun von einer anderen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg neu festgesetzt werden. Dieses hatte in dem Geständnis des Geschäftsmannes, seiner Reue sowie der Begleichung aller Steuerschulden mildernde Umstände gesehen. Das beurteilte der BGH jetzt als Rechtsfehler. Ein Geständnis nach Aufdeckung der Tat sei kein besonderer Strafmilderungsgrund, auch nicht die Zahlung der sowieso fälligen Steuerschuld. Weiter sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte Unterlagen manipulierte und die Steuerhinterziehung mit seinem Steuerberater besprochen hatte. Das seien eher Gründe, die Strafe zu verschärfen, so der Vorsitzende Armin Nack.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt mehr

Auch die Bundesanwaltschaft hatte die Revision der Staatsanwaltschaft Augsburg unterstützt. Bundesanwalt Wolfgang Kalf sagte in der Verhandlung: "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt mehr."

Bereits 2008 hatte der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe die Strafe in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dennoch wurden auch danach immer wieder Steuerkriminelle zu Bewährungsstrafen verurteilt, obwohl die hinterzogenen Beträge an oder über der Millionengrenze lagen. Jetzt stellten die obersten Strafrichter nochmals klar: Bei Millionenbeträgen gibt es in der Regel keine Bewährung.

je/qu (dapd, dpa, afp)