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Politik

Bei Terrorverdacht Ausbürgerung

4. November 2016

Die betroffene Personenzahl ist klein, doch vor dem Hintergrund terroristischer Bedrohung plant Innenminister de Maizière ein neues Gesetz. Deutschen Dschihadisten mit BRD-Pass will er die Staatsbürgerschaft nehmen.

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Bild: picture-alliance/dpa/ Internet

Niemand darf staatenlos gemacht werden, so sieht es das Grundgesetz vor. In Artikel 16 heißt es: "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden." Doch schon im nächsten Satz folgt die entscheidende Einschränkung. "Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."

Doch Bundesinnenminister Thomas de Maizière will nun islamistischen Kämpfern, die von Deutschland aus in den Krieg nach Syrien oder Irak ausgereist sind, die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen. Zumindest denen, die noch einen Pass eines anderen Staates besitzen. So jedenfalls sieht es ein Gesetzentwurf des zuständigen Innenministeriums vor.

Von den rund 870 identifizierten Terrorkämpfern, die das Bundeskriminalamt erfasst hat, sollen einige neben der deutschen auch über eine weitere Staatszugehörigkeit verfügen. Insofern betrifft dieses Vorhaben nur "deutsche Dschihadisten", die auch einen zweiten Pass eines anderen Staates besitzen. Betroffen ist also nur eine Gruppe in niedriger dreistelliger Anzahl, die eine doppelte Staatsbürgerschaft vorweisen kann.

Deutschland Untersuchungsausschuss Silvesternacht des NRW-Landtags - Thomas de Maizière
Innenminister Thomas De Maizière: Will deutschen Dschihadisten den Pass nehmen. Bild: picture-alliance/dpa/F. Gambarini

Grundsätzlich kann der deutsche Staat schon jetzt Pässe und Personalausweise einziehen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Ausreise zu terroristischen Zwecken bevorsteht. Die geplante gesetzliche Neuregelung knüpft offensichtlich an eine schon bestehende Regelung des Staatsangehörigkeitsrechts für Soldaten an. In Paragraf 28 ist festgelegt, dass Soldaten, die ohne Zustimmung der Bundeswehr in die Armee eines zweiten Staates eintreten, die deutsche Staatsangehörigkeit einbüßen. Dies solle jetzt auch für die Teilnahme an Terrorkämpfen gelten.       

Schon im August hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière als Reaktion auf terroristische Anschläge in Deutschland in einem Maßnahmenkatalog das Thema Entzug der Staatsbürgerschaft ins Spiel gebracht. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf stößt beim Koalitionspartner auf Kritik. Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Innenexpertin moniert, der Vorschlag stehe im Widerspruch zum bisherigen Prinzip, den Reisepass einzubehalten. Sie fordert, dass Straftäter in Deutschland bestraft werden müssten, sagte sie der Essener Funke Mediengruppe. Außerdem gibt sie zu bedenken, dass der Entzug des deutschen Passes die IS-Kämpfer politisch aufwerten würde, da sie behandelt würden wie illoyale Soldaten von Streitkräften anderer Staaten.