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Bei Verspätung Geld zurück

19. November 2009

Wer kennt das nicht: Man sitzt am Flughafen in bester Urlaubslaune und statt abheben heißt es dann erstmal am Boden bleiben - der Flieger hat Verspätung. Dafür gibt es jetzt Bares, entschied der Europäische Gerichtshof.

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Flugzeug der Air France (Foto: AP)
Hat der Flieger Verspätung, ist das künftig kein Grund mehr in die Luft zu gehenBild: AP

Wer drei oder mehr Stunden später ankommt als geplant, hat einen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gilt für jeden, der seine Reise auf einem Flughafen in der EU antritt. Auch Passagiere aus Drittstaaten sind erfasst, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen. Wer bis zu 1500 Kilometer weit fliegt, hat Anspruch auf 250 Euro, bei 1500 bis 3500 Kilometern sind 400 Euro fällig. Bei Strecken von mehr als 3500 Kilometern kann der Reisende sogar 600 Euro verlangen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche und für die Fluggesellschaft unvermeidliche Umstände verursacht wurde. Technische Probleme mit dem Flugzeug fielen aber nicht unter diese Ausnahmeregel, betonten die Richter.

Bisher nur Entschädigung bei Annullierung

Anzeigetafel am Flughafen in Frankfurt am Main (Foto: AP)
Für annullierte Flüge gab es bisher schon AusgleichszahlungenBild: AP

Bislang gab es pauschale Ansprüche nur bei "Annullierung" des Fluges oder "Nichtbeförderung" des Fluggasts - weshalb vor den Gerichten heftig um die Auslegung dieser Begriffe gestritten wurde. Der EuGH äußerte sich zu zwei Fällen in Deutschland und Österreich, in denen die betroffenen Passagiere Verspätungen von 25 beziehungsweise 22 Stunden hinnehmen mussten. Sie beantragten daraufhin eine Entschädigungszahlung in Höhe von 600 Euro pro Person, die laut einer EU-Verordnung von 2004 für Langstreckenflüge vorgesehen ist. Die betroffenen Fluggesellschaften, Condor und Air France, verweigerten die Zahlung. Sie beriefen sich darauf, dass in der fraglichen EU-Verordnung Ausgleichszahlungen bei der kurzfristigen Annullierung von Flügen, nicht aber ausdrücklich auch für Verspätungen vorgesehen seien. Der EuGH erklärte, diese Auslegung widerspreche dem Geist der Verordnung und bestätigte damit die Fluggastrechte.

Deshalb gibt es künftig Geld zurück. Neben der finanziellen Entschädigung sieht das Urteil bei unvorhergesehenen Wartezeiten von mehr als zwei Stunden auch eine "Unterstützung" in Form von Mahlzeiten und Erfrischungen sowie gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel vor. Zudem muss die Airline ihren Kunden Telefonate ermöglichen. Ist ein Flug überbucht oder wird er kurzfristig gestrichen, können sich Passagiere zusätzlich zur Entschädigung den Ticketpreis erstatten oder auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Dieses Recht haben auch Reisende, die länger als fünf Stunden auf ihr Flugzeug warten. Das EuGH-Urteil gilt auch für Charterflüge und Pauschalreisen.

Autorin: Patrizia Pullano (ap, dpa, afp)

Redaktion: Anna Kuhn-Osius