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Belarus: Soziologen sehen unabhängige Meinungsforschung bedroht

8. März 2007

Im belarussischen Parlament ist ein überarbeiteter Entwurf eines Gesetzes über Meinungsforschung eingegangen. Unabhängige Soziologen schlagen Alarm. Der Entwurf mache ihre Arbeit praktisch unmöglich, meinen sie.

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Behörden sprechen von falscher Methodik

Um in Belarus Meinungsumfragen machen zu dürfen, benötigt man derzeit die Genehmigung einer zuständigen staatlichen Kommission. Geleitet wird sie vom Parlamentsabgeordneten, dem Soziologen Igor Kotljarow. Er ist der Meinung, die aktuell bestehenden Regelungen reichten nicht mehr aus: "Viele soziologische Dienste machen von vornherein falsche Angaben. Das hat verschiedene Gründe, angefangen damit, dass Umfragen von Experten falsch durchgeführt werden. Ein anderer Grund ist, dass manche dafür Geld bekommen, mit anderen Worten: es handelt sich um politische Aufträge. Es ist heute praktisch unmöglich zu überprüfen, ob die eine oder andere Studie richtig und effektiv durchgeführt wird. Manchmal schaltet man den Fernseher ein und man sieht einen solchen Unsinn, dass es schon unangenehm ist. Deswegen wird seit etwa anderthalb Jahren an einem Gesetz gearbeitet, dass die soziologische Forschung regeln wird."

Staat will Überwachung durchsetzen

In den anderthalb Jahren, in denen der Gesetzentwurf diskutiert wurde, wurde nicht nur sein Inhalt, sondern auch dessen Bezeichnung geändert. Nun heißt der Entwurf nicht mehr "Über die Befragung der öffentlichen Meinung", sondern "Über die Befragung der öffentlichen Meinung, bezüglich landesweiten Referenden sowie Wahlen des Präsidenten, der Abgeordneten der Repräsentanten-Kammer und der Mitglieder des Republikrates der Nationalversammlung von Belarus".

Nach Ansicht von Oleg Manajew, des Leiters des in Belarus geschlossenen Unabhängigen Instituts für sozialwirtschaftliche und politische Studien, hat sich der Kern des Gesetzentwurfes durch die andere Bezeichnung nicht verändert: "Er enthält all das, was in- und ausländische sowie staatliche und nichtstaatliche Experten kritisiert haben. Der Entwurf sieht vor, dass nicht nur der Arbeitsplan, sondern auch die Methodik, also die konkrete Formulierung der Fragen mit der Kommission abgesprochen werden müssen. Dann müssen noch die Kommissionen gebildet werden, denen nicht nur Profis aus diesem Bereich angehören könnten, sondern auch Vertreter des KGB oder des Justizministeriums, die dann ganz andere Interessen verfolgen werden." Manajew ist überzeugt, dass der Gesetzentwurf eine weitere Maßnahme ist, mit der die Soziologen den Interessen der Staatsmacht untergeordnet werden sollen.

Keine Anonymität und Vertraulichkeit

Der Soziologe Andrej Wardomazkij vom NOWAK-Laboratorium sieht in dem Gesetzentwurf einen Verstoß gegen die Idee der Meinungsforschung an sich: "Dort heißt es unter anderem, dass Dokumente vorgelegt werden müssen, die eine Prüfung der Arbeit der Interviewer belegen. Der Punkt ist, dass die Dokumente die Anschriften der Befragten, deren Telefonnummern, also alle möglichen Angaben enthalten. Und das verletzt den Grundgedanken der Anonymität oder der Vertraulichkeit. Nirgendwo in der Welt ist eine Prüfung dieser Art üblich."

Sergej Musijenko, Chef des soziologischen Zentrums EcooM, dessen Zahlen alle offiziellen Medien zitieren, hat den neuen Gesetzentwurf bisher noch nicht gelesen. Er meint, es bestehe kein Bedarf für ein neues Gesetz: "Ich denke nicht, dass es notwendig ist, irgendetwas zu verabschieden. Es gibt keine besonderen Probleme bei der Arbeit." Unabhängige Soziologen meinen hingegen, dass es Probleme gibt und dass der neue Gesetzentwurf zusätzliche Schwierigkeiten schaffen wird.

Sergej Pantschenko
DW-RADIO/Belarus, 6.3.2007, Fokus Ost-Südost