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Belarussische Opposition ruft zu Protesten auf

16. März 2006

Die demokratischen Kräfte rufen die Bürger auf, sich am 19. März um 20 Uhr auf dem Oktober-Platz in Minsk zu versammeln, um ihre Wahl zu verteidigen. Der Opposition zufolge plant das Regime für den Wahltag Provokationen.

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Aleksandr Milinkewitsch: Aufruf an das VolkBild: AP

„Die belarussische Staatsmacht ist in Agonie verfallen“, erklärte der Präsidentschaftskandidat der vereinigten Opposition, Aleksandr Milinkewitsch, am Mittwoch (15.3.) vor Journalisten. Ihm zufolge gab es zu Beginn des Wahlkampfs zwei große Probleme: Angst und Apathie unter den Wählern. Der gemeinsame Kandidat der demokratischen Kräfte unterstrich, heute sei teilweise nur noch die Angst geblieben, die von der Staatsmacht verbreitet werde. Es sei gelungen, die Apathie zu überwinden. Beispiel dafür sei die Wahlkundgebung im Stadion der Stadt Gomel vom 14. März, zu der mehr als 7.000 Menschen gekommen seien. Milinkewitsch meint, die Gesellschaft habe sich seit Beginn des Wahlkampfs wesentlich verändert.

Allerdings nehmen Milinkewitsch zufolge wenige Tage vor den Wahlen die Repressionen seitens der Staatsmacht zu. Zahlreiche Aktivisten seines Wahlstabs seien festgenommen worden, darunter auch sein Vertrauter, der Führer der Partei „Belarussische Volksfront“, Winzuk Wetscherko, aber auch Bürger, die Wahlkundgebungen der Präsidentschaftskandidaten besucht hätten.

Staatsmedien: Opposition plant Putsch

Die belarussischen Staatsmedien behaupten von morgens bis abends, die Opposition plane für den 19. März einen Putsch – eine bunte Revolution mit Unterstützung des Westens. Die Behauptungen der staatlichen Medien wies Milinkewitsch zurück. Das offizielle Minsk wünsche keinen Dialog mit den demokratischen Kräften und verwehre ihnen den Zugang zu den Staatsmedien. Deswegen bleibe der Opposition nur, die Demokratie auf der Straße durchzusetzen.

Die Opposition hofft, dass am 19. März viele Menschen auf die Straßen gehen werden. Milinkewitschs Wahlstabsleiter, der Führer der belarussischen Kommunisten, Sergej Kaljakin, teilte Journalisten mit, das Team des gemeinsamen Kandidaten der Opposition habe die Sicherheitsorgane aufgefordert, am Sonntag nicht gegen die eigenen Landsleute vorzugehen, die Befehle der Staatsmacht nicht zu befolgen und keine Massenproteste zu unterdrücken.

Drohgebärden des Regimes

Unabhängigen Internetseiten, aber auch den Wahlstäben der Lukaschenko-Gegner liegen Informationen darüber vor, dass sich die Behörden bereits darauf vorbereiten, alle Versuche zu unterdrücken, am 19. März in Minsk ähnliche Vorgänge wie bei der „orange Revolution“ in der Ukraine zu organisieren. Den Informationen zufolge ist die Staatsmacht bereit, Gewalt einzusetzen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass jene Meldungen ihren Ursprung in der Staatsmacht haben, die das Volk einschüchtern will.

Unterdessen warnte Generalstaatsanwalt Pjotr Miklaschewitsch die Präsidentschaftskandidaten davor, nicht genehmigte Aktionen zu organisieren. Auch das Justizministerium sprach eine Warnung aus. Es verbreitete eine Erklärung, in der es heißt, Personen und Medien könnten zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden, wenn sie eine „staatsfeindliche Hysterie“ verbreiten und versuchen würden, die Lage im Lande zu destabilisieren. Das Justizministerium erklärte, einige Medien würden während des Wahlkampfs auf Initiative gewisser Personen den derzeitigen Präsidenten verleumden und beleidigen, dessen Rolle beim Aufbau des belarussischen Staats und des Unionsstaats mit Russland, aber auch dessen sozialen und wirtschaftlichen Errungenschaften im Lande verdrehen. Ferner würden jene Medien die Rechtmäßigkeit Lukaschenkos Präsidentschaftskandidatur in Frage stellen. Dies werde als staatsfeindliche Hysterie bewertet und, wie das Justizministerium betont, vom Gesetz verfolgt.

Der ehemalige Richter am belarussischen Verfassungsgericht, Michail Pastuchow, sagte der Deutschen Welle, der Begriff „staatsfeindliche Hysterie“ komme in der geltenden Gesetzgebung des Landes nicht vor. Er unterstrich: „Das Justizministerium ist nicht berechtigt, irgendeine strafrechtliche Verfolgung festzulegen. Es ist klar, dass das Justizministerium seine Befugnisse überschritten hat. Die Erklärung an sich ist gesetz- und verfassungswidrig.“

Gennadij Konstantinow, Jelena Danejko

DW-RADIO/Russisch, 15.3.2006, Fokus Ost-Südost