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Belgische Spezialitäte

Anke Hagedorn7. Mai 2008

Wohnungssuche in Brüssel sei kein Problem, hört man überall. Ansichtssache, meint Anke Hagedorn.

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Bild: DW

Wohnungssuche in Brüssel ist eigentlich gar kein Problem: Das haben mir jedenfalls alle alteingesessenen Kollegen hier versichert: Wohnraummangel herrscht in der EU-Hauptstadt in der Tat nicht. Nur die Art, wie man in Belgien eine Wohnung sucht, ist ein wenig gewöhnungsbedürftig: Man müsse nur in dem Viertel, das man sich ausgesucht hat, ein wenig herumlaufen und auf die leuchtend orangenen Mietangebotschilder achten, die an betreffenden Fenster kleben, so der gut gemeinte Rat. "Te Huur" heißt das auf flämisch. "Verkocht" heißt übrigens verkauft.

Wie in einer Duschkabine

Auf diesen Schildern erfährt man dann neben Mietpreis und Telefonnummer des Vermieters auch schon erste Einzelheiten zur Wohnungsausstattung, wobei interessanterweise Balkone ab einem Quadratmeter Größe schon als Terrasse bezeichnet werden. Dass auch die Bezeichnung „helle Wohnung“ auslegungsbedürftig ist, habe ich dann bei meiner ersten Besichtigung erfahren. Die auf dem Schild angepriesenen bestens ausgestatteten lichtdurchfluteten 35 Quadratmeter entpuppten sich als eine Art überdimensionale Duschkabine. So kam ich mir jedenfalls in dem von Milchglasflächen umgebenen Raum vor. Durchsichtige Fensterscheiben fand die Besitzerin unangemessen, nachdem die nächste Häuserfront knappe zwei Meter entfernt ist.

High Heels verboten

Die "Terrasse" war dann entsprechend der winzige Austritt auf dem mit Dachpappe belegten engen Zwischenraum zwischen Milchglasscheiben und Hausfront. Und die dürfte man auch nicht mit hochhackigen Schuhen betreten, so die klare Ansage der Wohnungsbesitzerin. Irgendwie konnten mich dann auch Internetanschluss, Mikrowelle sowie die Möglichkeit, für einen happigen Aufschlag die Dienste einer Putzfrau in Anspruch nehmen zu können, nicht wirklich für die Wohnung einnehmen.

Bei meiner nächsten Wohnungsbesichtigung lernte ich dann noch weitere Besonderheiten des belgischen Systems kennen: Die Regelung der Dauer von Mietverhältnissen sowie die Notwendigkeit eine Brandschutzversicherung abzuschließen.

Strafe bei Auszug

Es gibt kurze Mietverhältnisse (ein bis drei Jahre). Die dürfen allerdings nicht vorzeitig gekündigt werden. Der Normalfall sind aber drei bis neun Jahre dauernde Mietverhältnisse. Der Mieter kann diese Verträge mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist grundsätzlich immer kündigen. Fällt seine Kündigung jedoch in die ersten drei Jahre des Vertrages, so muss er dem Vermieter eine Abfindung von bis zu drei Monatsmieten zahlen.

Lange Mietverhältnisse mit Verträgen über neun Jahre verlängern sich ohne Kündigung automatisch um jeweils drei Jahre. Für jemanden wie mich, der zunächst eine vorübergehende Bleibe für ein paar Monate sucht, sind diese Regelungen nicht gerade praktisch. Zum einem ist die Auswahl der Wohnungen mit sehr kurzen Mietverhältnisse sehr beschränkt und zum anderen werde ich wohl in jedem Fall eine Abfindung zahlen müssen.

Was tun, wenn`s brennt?

Der Abschluss einer Brandschutzversicherung ist nicht gesetzlich verpflichtend, aber dennoch dringend anzuraten und wird dem Mieter oft in den Vertrag diktiert. Mit gutem Grund: Denn in Belgien haftet der Mieter für Brandschäden. Besondere Vorsicht in den eigenen vier Wänden ist dabei nicht ausreichend: Bricht ein Brand zum Beispiel in einem von mehreren Parteien in einem Haus genutzten Raum, wie einem Foyer oder dem Treppenhaus aus, so werden alle Mieter zur Schadensbegleichung herangezogen.

Irgendwie fängt es bei mir an zu dämmern, warum die Anzahl der Mietangebote deutlich höher zu sein scheint, als die Nachfrage…