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Bembas Verteidigung plädiert auf unschuldig

22. November 2010

Genugtuung für die Opfer? Acht Jahre nach Gewaltexzessen in Zentralafrika muss sich der ehemalige Führer der Kongolesischen Befreiungsbewegung (MLC) vor Gericht verantworten. Die Verteidigung plädiert auf nicht schuldig.

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Jean-Pierre Bemba mit seinem Anwalt (Bild: dpa)
Jean-Pierre Bemba (rechts) mit seinem Anwalt vor GerichtBild: dpa

Immer wieder wurde er verschoben, am Montag (22.11.10) begann er endgültig: der Prozess gegen Jean-Pierre Bemba, den ehemaligen Rebellenführer und Vize-Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo. Bemba muss sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag für Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie für Kriegsverbrechen in der Zentralafrikanischen Republik verantworten. Im vergangenen Monat hatten die Berufungsrichter endgültig den Antrag seiner Verteidiger abgelehnt, den Prozess an ein zentralafrikanisches Gericht zurückzuverweisen. Jetzt hat die Verteidigung auf nicht schuldig plädiert.

Noch nie saß ein so hochrangiger Politiker auf der Anklagebank, seit das Gericht vor acht Jahren seine Arbeit aufgenommen hat. Für die Opfer ist es eine späte Genugtuung, sie haben Schlimmes erlebt.

Gewalt gegen die Zivilbevölkerung

Etwa die 32-jährige Marie: Sie war in ihrem Haus in der Nähe der zentralafrikanischen Hauptstadt Bangui, als sie von drei Rebellen der Kongolesischen Befreiungsbewegung MLC überfallen wurde. Mehrfach vergewaltigten sie die Frau, ihre vier kleinen Kinder mussten zusehen. Wie viele andere Frauen erzählte Marie ihre Geschichte Mitarbeitern der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Deren Dokumentation gibt Einblick in die brutale Gewalt gegen Tausende Frauen und Mädchen in Zentralafrika zwischen 2002 und 2003 und dient der Anklage gegen Jean-Pierre Bemba. Als Chef der kongolesischen Befreiungsbewegung MLC hatte ihn der Präsident der benachbarten Zentralafrikanischen Republik zu Hilfe gerufen, um in seinem Land einen Militärputsch abzuwehren. Was folgte, waren fünf Monate Gewalt gegen die Zivilbevölkerung: Vergewaltigung, Mord, Plünderung.

Schwierige Beweisaufnahme

Internationaler Strafgerichtshof (Bild: dpa)
Bemba muss sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof verantwortenBild: dpa

Nun muss sich Bemba dafür vor Gericht verantworten. Seine Verteidiger hätten den Fall lieber vor einem zentralafrikanischen Gericht verhandelt. Doch ihr Antrag wurde abgelehnt. Zur Erleichterung von Marie-Edith Douzima. Die zentralafrikanische Rechtsanwältin vertritt vor Gericht die Opfer. "Bemba stammt aus unserem Nachbarland Kongo. Da hätte es leicht zu Übergriffen während des Prozesses kommen können", sagt sie. Und: "Vergewaltigung ist bei uns immer noch ein Tabu. Vor einem zentralafrikanischen Gericht hätten viele der Opfer nicht ausgesagt." Genau das habe anfangs auch die Schwierigkeit ausgemacht: Viele Frauen schwiegen aus Angst, verstoßen zu werden. Manche hatten es nach der Tat nicht bis zum Arzt geschafft oder nach der Untersuchung kein Attest bekommen. Es sei nicht einfach gewesen, genügend stichhaltige Beweise für die Gewalttaten zu sammeln, so Douzima. Jetzt aber seien die Erwartungen der Opfer an den Prozess und ein Urteil enorm hoch.

Chance für den Internationalen Strafgerichtshof

Stefaan Smis (Bild: Katrin Matthaei)
Fordert einen fairen Prozess: Stefaan Smis.Bild: DW/Katrin Matthaei

Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass Bemba die Gewalt befohlen und systematisch zur Traumatisierung der Zivilbevölkerung eingesetzt hat. Seine Verteidiger, die zum Auftakt der Verhandlungen am Montag auf nicht schuldig plädierten, dürften die Verbrechen als vereinzelte Akte isolierter Rebellen darstellen und Bemba überdies als Opfer einer politischen Intrige inszenieren. Tatsächlich spielte der Haftbefehl seinen politischen Gegnern in die Hände. "Sowohl der Kongo als auch Zentralafrika konnten sich mit einem Schlag von ihrem unbequemsten politischen Kontrahenten befreien und haben großes Interesse daran, dass ihm jetzt in Den Haag der Prozess gemacht wird", sagt Stefaan Smis, Professor für Internationales Recht mit Schwerpunkt Zentralafrika an der Vrijen Universiteit Brussel. Deshalb müsse der Internationale Strafgerichtshof umso überzeugender beweisen, dass der Prozess fair und frei von jeder politischer Einmischung verlaufe. Dann, so erwartet der Jurist Smis, erlange das Gericht genügend Gewicht, um auch gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher außerhalb Afrikas Anklage zu erheben.

Autorin: Katrin Matthaei

Redaktion: Christine Harjes