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"Benes-Dekrete bleiben Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung"

15. März 2002

- Regierung in Prag weist Äußerungen von EU-Erweiterungskommissar Verheugen zurück

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Prag, 14.3.2002, RADIO PRAG, deutsch

Tschechiens Außenminister Jan Kavan hat am Mittwoch (13.3.) bekräftigt, dass die so genannten Benes-Dekrete aus dem Jahr 1945 Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung blieben, auch wenn sie heute bereits erloschen und nicht anwendbar seien. Kavan reagierte damit auf Äußerungen von EU- Erweiterungskommissar Günter Verheugen vor dem Europaparlament, in denen dieser in einem Atemzug über die Benes-Dekrete und über die Bereitschaft der tschechischen Regierung gesprochen hatte, eine Änderung des Restitutionsgesetzes von 1991 in Erwägung zu ziehen. Dadurch hatte er den Eindruck erweckt, die Tschechische Republik sei bereit, die so genannten Benes-Dekrete zu ändern.

Diese Interpretation dementierte am Mittwoch sowohl Premier Milos Zeman als auch der tschechische Chef-Unterhändler für den EU-Beitritt, Pavel Telicka, dass die tschechische Regierung möglicherweise eine Gesetzesänderung bezüglich der Benes-Dekrete vorschlagen werde. Der Sprecher der Europäischen Kommission, Jean-Christophe Filori, rückte am Mittwochnachmittag die Äußerungen Verheugens gerade und betonte der Nachrichtenagentur CTK gegenüber, dass für die Europäische Kommission die Dekrete der Vergangenheit angehörten. Sie seien zwar nicht mit dem heutigen Recht vereinbar, aber dies ließe sich über viele Gesetze oder Verträge der damaligen Zeit sagen, so Filori. (ykk)