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Bericht: Bürger sollen Notfallvorräte anlegen

21. August 2016

Zum ersten Mal seit einem Vierteljahrhundert will die Bundesregierung die Bevölkerung offenbar wieder dazu animieren, sich für den Katastrophenfall vorzubereiten. Auch wenn ein Angriff "unwahrscheinlich" sei.

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Deutschland Vorratslager Notfallration (Foto: picture alliance/Robert Schlesinger)
Bild: picture alliance/Robert Schlesinger

"Die Bevölkerung wird angehalten, einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln von zehn Tagen vorzuhalten", zitiert die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" (FAS) aus einem Konzept für die zivile Verteidigung, das die Regierung am Mittwoch beschließen wolle. Dem Bericht zufolge soll die Bevölkerung im Notfall zum Selbstschutz fähig sein, bevor staatliche Maßnahmen anlaufen, um eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Energie und Bargeld sicherzustellen.

Zwei Liter Wasser pro Person und Tag

Daher solle die Bevölkerung auch angehalten werden, zur Erstversorgung für einen Zeitraum von fünf Tagen je zwei Liter Trinkwasser pro Person und Tag vorzuhalten, heiße es in dem vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Text.

Laut "FAS" handelt es sich um die erste Strategie zur zivilen Verteidigung seit dem Ende des Kalten Krieges 1989. Sie war 2012 vom Haushaltsausschuss des Bundestages in Auftrag gegeben worden. In dem 69 Seiten langen Konzept heiße es, dass "ein Angriff auf das Territorium Deutschlands, der eine konventionelle Landesverteidigung erfordert, unwahrscheinlich" sei. Dennoch sei es nötig, "sich trotzdem auf eine solche, für die Zukunft nicht grundsätzlich auszuschließende existenzbedrohende Entwicklung angemessen vorzubereiten".

Wie genau die Vorsorge für den Katastrophenfall aussehen sollte, darüber informiert das "Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe" (BBK). Auf deren Homepage finden sich Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge - von Essen und Trinken, über Hygieneartikel bis zur Hausapotheke.

Gänzlich unzureichende Vorkehrungen

Ein weiteres wichtiges Thema des Konzeptes sei auch der Selbstschutz der staatlichen Organe. So seien im Fall der Aufgabe des Dienstsitzes Vorkehrungen zu treffen, "um die Aufgabenwahrnehmung einer Behörde an einen anderen, geschützteren Platz (Ausweichplatz) verlagern zu können", zitiert die FAS. Die bisherigen Vorkehrungen seien gänzlich unzureichend. Daher solle sich auch der Bundesrat mit dem Thema befassen.

rk/mak (afp, FAS)