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Berlin und Paris gegen starre Defizitregeln

13. Oktober 2003

Deutschland und Frankreich haben für eine flexible Auslegung des EU-Stabilitätspakts plädiert. Kanzler Schröder und Präsident Chirac betonten, das Regelwerk dürfe nicht die Wachstumschancen hemmen.

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Einigkeit unterm EifelturmBild: Illuscope

"Wir sind der Auffassung, dass der Stabilitätspakt flexibel interpretiert werden muss", sagte Bundeskanzler Gerhard Schröder am Sonntag (12.10.2003) nach einem Gespräch mit Frankreichs Staatspräsident Jacques Chirac in Paris. "Die EU-Kommission und die Partnerländer in der Europäischen Union (EU) müssen daran interessiert sein, dass in Deutschland und in Frankreich die Wirtschaft wächst", betonte der Kanzler. Chirac erklärte, das derzeit übermäßig hohe Defizit müsse sicherlich reduziert werden, doch ohne das Risiko einzugehen, einen bislang noch unsicheren Aufschwung kaputtzusparen.

Wirtschaftsriesen mit Schuldenbergen

Deutschland und Frankreich werden in diesem Jahr das Drei-Prozent-Defizitkriterium des EU-Stabilitätspakts erneut verfehlen. Paris wird auch 2004 die Verschuldung sicher nicht unter diese Marke drücken können. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet damit auch für Deutschland. Deutschland ist die größte, Frankreich die zweitgrößte Volkswirtschaft Europas. Die EU hat Verfahren gegen beide Länder eingeleitet.

Er glaube, dass die Argumente von Deutschland und Frankreich im Zusammenhang mit dem Haushaltsdefizit bei der EU-Kommission durchaus verstanden worden seien, sagte Schröder. Chirac sieht positive Signale bei der Wirtschaftsentwicklung in Europa. Er sagte, "es gibt bestimmte positive Anzeichen, die wir bei der Wirtschaftsbelebung sehen können".

Solbes will mehr Zeit gewähren

EU-Währungskommissar Pedro Solbes hatte zuvor in einem Zeitungsinterview erklärt, die Europäische Union sei bereit, Frankreich bei der Bekämpfung seines Haushaltsdefizits ein Jahr länger als vereinbart Zeit zu lassen und mögliche Sanktionen aufzuschieben. Das Haushaltsdefizit solle aber 2005 unter die im Stabilitätspakt festgelegte Grenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückgehen. (mik)