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Berlusconis "Bunga Bunga" bleibt straffrei

11. März 2015

Italiens oberstes Gericht hat den Freispruch für Ex-Regierungschef Berlusconi in der "Ruby-Affäre" bestätigt - nach stundenlangen Beratungen. Doch dem 78-Jährigen droht schon der nächste Prozess.

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Silvio Berlusconi (Foto: Insidefoto)
Bild: imago/Insidefoto

Die Richter in Rom hatten sich nach einer kurzen Anhörung am frühen Dienstagnachmittag zur Beratung zurückgezogen. Und dann ließen sie sich Zeit. Erst kurz vor Mitternacht verkündeten sie ihre Entscheidung - nun steht fest: Der frühere italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi ist im Prozess um "Bunga-Bunga-Partys" endgültig freigesprochen worden. Der Kassationsgerichtshof bestätigte das Urteil in letzter Instanz. Damit ist keine weitere Berufung mehr möglich, der Freispruch ist rechtskräftig.

Berlusconi wurde vorgeworfen, in seiner Villa Arcore Geschlechtsverkehr gegen Geld mit der als "Ruby Rubacuore" (Ruby Herzensbrecherin) bekannten Nachtclubtänzerin Kharima El Mahrough gehabt zu haben, als diese noch unter 18 war. Außerdem soll er seine Macht missbraucht haben, als er sich für ihre Entlassung aus dem Polizeigewahrsam einsetzte. Sie war im Zusammenhang mit Diebstahlvorwürfen festgenommen worden.

Überraschende Wende

Kharima El Mahrough (Foto: Getty Images)
Kharima El MahroughBild: Getty Images

Erstinstanzlich war Berlusconi im Juni 2013 wegen Prostitution Minderjähriger und Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem erhielt er ein Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden. Berlusconi legte Berufung ein.

Im Juli vergangenen Jahres wurde Berlusconi überraschend von einem Mailänder Berufungsgericht wieder freigesprochen. Zur Begründung hieß es, er habe bei den Partys zwar Sex mit der damals 17-jährigen Ruby gehabt, allerdings nicht gewusst, dass sie zum fraglichen Zeitpunkt minderjährig gewesen sei. Staatsanwalt Eduardo Scardaccione hatte erklärt, er halte dies nicht für glaubwürdig. Die Story sei filmreif gewesen, sagte er. "Die ganze Welt hat hinter unserem Rücken über uns gelacht."

Staatsanwaltschaft ermittelt

Mit dem Freispruch ist die Ruby-Affäre für den dreimaligen Regierungschef aber noch nicht ausgestanden. So ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Zeugenbestechung gegen ihn. Er soll einige der jungen Frauen, die an den Partys teilgenommen hatten, für Aussagen zu seinen Gunsten bezahlt haben. Er muss daher einen weiteren Prozess fürchten.

Berlusconi ist außerdem angeklagt, 2006 als Oppositionsführer einen Senator aus dem linken Lager bestochen zu haben, damit dieser sich seiner konservativen Partei anschließt und damit die amtierende Regierung schwächt. Rechtskräftig verurteilt ist er wegen Steuerbetrugs. Erst am Freitag hatte er seinen einjährigen gemeinnützigen Dienst in einem Pflegeheim für Alzheimer-Kranke beendet.

Dennoch: Das jüngste Urteil gibt Berlusconis Hoffnungen auf ein politisches Comeback weiter Aufwind. Allerdings darf der Medienzar zumindest bis 2019 keine öffentlichen Ämter übernehmen. Zudem hatte er zuletzt politisch an Einfluss verloren, seine Partei Forza Italia kämpft mit schlechten Umfragewerten.

wa/kle (dpa, afp, rtr)