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Gesellschaft

Bestrafte Homosexuelle werden rehabilitiert

22. Juni 2017

Schwule wurden in der Bundesrepublik Deutschland jahrzehntelang wie Kriminelle behandelt. Nun sollen die Opfer des Paragrafen 175 Wiedergutmachung erhalten - das hat der Bundestag entschieden.

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Schattenriss eines Mannes im Gefängnis
Bild: picture-alliance/dpa/F. Kästle

"Schwul gleich kriminell" hieß es jahrzehntelang in der Bundesrepublik. Denn in Westdeutschland galt lange der Paragraf 175, der Liebe unter Männern unter Strafe stellte. Nun werden Homosexuelle rehabilitiert und entschädigt, die aufgrund des Paragrafen bestraft wurden. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem die damaligen Urteile aufgehoben werden. Die Entscheidung fiel einstimmig. Die betroffenen Männer sollen außerdem pauschal 3000 Euro Entschädigung erhalten sowie 1500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis.

Bevor die Regelung endgültig in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen. Es gilt aber als sicher, dass die Länderkammer keine Einwände hat. Damit wird endgültig ein Kapitel bundesdeutscher Unrechtsgeschichte beendet.

Nazi-Paragraf im westdeutschen Strafgesetzbuch

Die junge Bundesrepublik hatte den Paragrafen unverändert aus dem Strafgesetzbuch des Dritten Reichs übernommen. In dieser Fassung war er bis 1968 in Kraft. Erst dann wurde er leicht entschärft, galt nur noch, wenn ein Erwachsener mit einem noch minderjährigen jungen Mann Sex hatte. Für Frauen gab es nie eine entsprechende Regelung - offensichtlich weil der Gesetzgeber weiblicher Sexualität generell keinen hohen Stellenwert zumaß.

Heiko Maas
Justizminister Maas: "Große Schuld des Staates"Bild: picture-alliance/dpa/U. Anspach

Aufgrund des Paragrafen 175 wurden Schätzungen zufolge 64.000 Männer verurteilt. Selbst Bewährungsstrafen konnten dazu führen, dass Karrieren, gesellschaftliche Stellung und ganze Existenzen zerstörten wurden.

"Später Akt der Gerechtigkeit"

Endgültig gestrichen wurde der Anti-Schwulen-Paragraf erst 1994 - nicht aus Einsicht bei Regierung oder damaliger Bundestagsmehrheit, sondern im Rahmen der deutsch-deutschen Wiedervereinigung. Denn die DDR hatte das schwule Liebesverbot längst abgeschafft. Im Jahr 2002 wurden schließlich die Opfer des Paragrafen 175 aus der NS-Zeit rehabilitiert, nicht jedoch die Verurteilten der bundesrepublikanischen Geschichte.

Für Bundesjustizminister Heiko Maas ist die aktuelle Entscheidung des Bundestags eine später Akt der Gerechtigkeit. Mit dem Paragrafen 175 habe der Staat große Schuld auf sich geladen, weil er unzähligen Menschen das Leben erschwert habe, so der SPD-Politiker. Der Lesben- und Schwulenverband begrüßte die Bundestagsentscheidung grundsätzlich, allerdings sei die vorgesehene Entschädigungszahlung viel zu gering. Offen ist auch die Frage, wie viele Betroffene noch leben. Das Bundesjustizministerium rechnet mit maximal 5000 Anträgen.

AR/jj (dpa/kna/epd)